UEFA Fußball-EM 2021 trotz Corona-Pandemie!
Anfrage Stadtrat Professor Dr. Hans Theis (CSU-Fraktion) vom 29.1.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 29.1.2021 nehme ich Bezug.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Die UEFA hat am Mittwoch, 27.1.2021 bekanntgegeben, zunächst an der Fußball-Europameisterschaft im Sommer 2021 mit zwölf Austragungsorten festzuhalten – in München sollen also wie geplant vier Spiele stattfinden. Allerdings bestünde ‚Notwendigkeit von Flexibilität‘ in Bezug auf mögliche Entscheidungen, die das Format des Turniers betreffen. Man wolle Anfang April entscheiden ob Zuschauer in den Stadien zugelassen werden. Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Oberbürgermeister folgende Fragen:“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Hat die UEFA bereits Kontakt mit der Landeshauptstadt München aufgenommen, wie sie sich die Austragung unter Coronabedingungen vorstellt?
Antwort:
Seit der Verschiebung des Turniers im Frühjahr 2020 steht die UEFA in ständigem, engen Austausch mit der Projektgruppe EURO 2020 des Referats für Bildung und Sport. Die UEFA möchte, wie immer wieder bestätigt, am paneuropäischen Turnierformat festhalten und hofft auf eine Entspannung der Corona-Situation und auf Zuschauer*innen im Stadion.
Deshalb wurden die Entscheidungen mehrmals vertagt. Um auf die volatile Situation angemessen reagieren zu können, hat sich die Projektgruppe EURO 2020 in Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern auf eine EURO mit verschiedenen Szenarien vorbereitet.
Die Stadionszenarien wurden vom DFB entwickelt und reichen vom
Worst-Case-Szenario (Geisterspiele) bis zu einem Best-Case-Szenario mit rund 40% der Zuschauerkapazität im Stadion. Das Best-Case-Szenario wurde bereits ad acta gelegt.
Das favorisierte Szenario geht von 14.500 Zuschauern aus, unter Einhaltung der derzeit gültigen Abstandsregeln. Es wird ergänzt von einem umfangreichen Hygienekonzept. Zur Genehmigungsfähigkeit siehe bitte Antwort zur Frage 2.
Frage 2:
Wie sehen die vertraglichen Bestimmungen aus? Kann die Landeshauptstadt München selbst entscheiden, wie viele Zuschauer sie – je nach Infektionsgeschehen – zulässt?
Antwort:
Die Zulassung von Zuschauer*innen ist im Vertrag mit der UEFA nicht geregelt.
Stellungnahme des Gesundheitsreferats:
Die Landeshauptstadt München ist an die je nach Antragszeitpunkt aktuell gültige Fassung der BayIfSMV gebunden. Aus diesen Vorgaben ergibt sich derzeit auch eine Gleichbehandlung der UEFA und aller Ligen im Mannschaftssport.
Antwort des Kreisverwaltungsreferats VVB:
Seit dem 21.5.2021 ist bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 die Anwesenheit von maximal 250 Zuschauer*innen u.a. im Wettkampfbetrieb der Berufssportler unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, § 10 Abs. 2 Nr. 1, § 27 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c) der 12. BayIfSMV. Die finale Entscheidung über die Zulassung und der etwaigen Anzahl von Zuschauer*innen ist jedoch abhängig von der Ausgestaltung der BayIfSMV in der zum Zeitpunkt der Durchführung der Europameisterschaft geltenden Fassung.
Frage 3:
Gibt es Stufenkonzepte, bei welchen Inzidenzen und unter welchen Schutzbedingungen (z.B. Covid-Tests der Besucher) die Spiele vor Zuschauern zugelassen werden könnten?
Antwort des Gesundheitsreferats:
„Es gibt inzidenzabhängige Stufenkonzepte, die Zuschauer*innen uneingeschränkt, eingeschränkt oder gar nicht (Geisterspiele) zulassen. Für die Behörden in Bayern ist nach der aktuellen Rechtslage die BayIfSMV bindend, wobei die Vorgaben in anderen Bundesländern abweichen können. DFB und DFL haben durch ein Expertengremium ein eigenes inzidenzabhängiges Musterhygienekonzept für die Vereine entwickeln lassen, welches sich nicht grundsätzlich, aber in einigen Details von den behördlichen Vorgaben unterscheidet.
Covid-Tests für Stadionbesucher*innen sind bisher in keinem Konzept und auch nicht in den rechtlichen Bestimmungen vorgesehen, da Zuschauer*innen bei Sportveranstaltungen generell nicht zugelassen sind. Derzeit wird jedoch auf verschiedenen Ebenen über integrative Test- und Hygienekonzepte nachgedacht.Dem GSR ist es in diesem Zusammenhang ein wichtiges Anliegen, dass trotz evtl. zusätzlicher Testungen keinesfalls die Basishygienemaßnahmen vernachlässigt werden dürfen.
Die Schutzbedingungen bei Spielen mit Zuschauer*innen bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50/100.000 Einwohnern bestanden zuletzt in einer Begrenzung auf 20% der Stadionkapazität, wobei der Abstand in alle Richtungen 1,5 m nicht unterschreiten durfte, und weiteren Maßnahmen, die in einem Schutz- und Hygienekonzept des Vereines bzw. Veranstalters festgeschrieben sind.
Ob dieselben Eckwerte bei einer Wiederzulassung von Zuschauer*innen unter den Bedingungen der vorherrschenden Zirkulation ansteckenderer Virusvarianten gelten werden, ist nicht sicher.“
Frage 4:
Falls andere Austragungsorte wegen des Pandemiegeschehens wegfallen sollten – wie viele Spiele könnte München austragen?
Antwort:
Die UEFA hat das endgültige Turnierformat am 19.4.2021 beim UEFA Kongress, bzw. am 23.4.2021 durch das UEFA Exekutiv Komitee beschlossen. Die Spiele der beiden Host Cities Bilbao und Dublin, die im verabschiedeten neuen Format nicht mehr berücksichtigt wurden, wurden auf die Städte London, Sevilla und St. Petersburg aufgeteilt. Für München ändert sich somit dadurch nichts.
Als kurzfristiger Ersatzstandort im Rahmen des übergeordneten UEFA-Sicherheitskonzeptes, falls ein gesetzter Spielort, z.B. wegen Unwetters, ausfällt, kommt München nun nicht mehr vor.
Das Thema zusätzlicher Spiele hat sich für München somit erledigt.
Frage 5:
Eine Möglichkeit wäre, in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen an die UEFA zu appellieren, die Spiele an einem oder zumindest an wenigen Austragungsorten ohne Zuschauer auszutragen, um die Infektionsrisiken zu minimieren und gleichzeitig den Fernsehzuschauern den Genuss einer Fußball-Europameisterschaft in schweren Zeiten zu ermöglichen – würde die Landeshauptstadt München sich für diese Lösung einsetzen und sich gleichzeitig als Austragungsort unter diesen Bedingungen bewerben?
Antwort:
Siehe bitte Antwort zu Frage 4.