Oberbürgermeister Dieter Reiter teilt in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss 21 (Pasing-Obermenzing) mit, dass die Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes (Bezirksteil Pasing) am Montag, 21. Juni, 19 Uhr, in der Dreifachturnhalle Schrobenhausener Straße 17, stattfindet. Die Leitung der Versammlung übernimmt Bürgermeisterin Katrin Habenschaden. Zu Beginn informieren die Versammlungsleitung und der
Bezirksausschussvorsitzende Frieder Vogelsgesang über wichtige Themen und Projekte im Stadtbezirk.
Schwerpunktthemen werden voraussichtlich sein:
1. Planungsgebiet Paul-Gerhardt-Allee
- Aktueller Sachstand der Bebauung
- Zeitplan für begleitende Infrastruktur (Schule, „Haus für Kinder“, Eggenhalle)
- Verkehrliche Erschließung S-Bahn-Haltepunkt Berduxstraße - Hildachstraße/Gleisinsel
2. Pasing Nord
- Neugestaltung Bahnhof-Ausgang Pasing Nord
- Verkehrskonzept
- Neubebauung Ecke Weyl-Gelände
- Fahrradgarage
3. Nahverkehrsplan U-Bahn Pasing/Freiham
- Aktueller Sachstand, Zeitschiene
4. Pasing Zentrum
- Workshop
- Taxistandplatz
- Parklizensierung
5. Pasinger Marienplatz
- Platzgestaltung
- Umzug des Alten- und Service-Zentrums (Zeitschiene)
6. Pasinger Viktualienmarkt
- Aktueller Sachstand/Zeitschiene
7. Busbeschleunigung Haberlandstraße
- Konsequenzen für Kfz- und Fahrradverkehr
8. Neubau Kulturbürgerhaus
- Aktueller Sachstand Baubeginn, Nutzungskonzept
9. Bebauung am Knie
- Aktueller Sachstand (Hochhaus, Kuvertfabrik)
10. Neubau Karlsgymnasium
- Aktueller Sachstand
11. Wertstoffcontainer im Stadtbezirk
- Überlastung und Reinigungsmaßnahmen
Ein Kontaktnachweis je Hausstand ist erforderlich. Dieser wurde mit der Einladung an alle Haushalte versandt und ist zur Bürgerversammlung mitzubringen. Ohne Abgabe des Kontaktnachweises ist eine Teilnahme an der Bürgerversammlung nicht möglich. Eine Teilnahme an der Bürgerversammlung ist bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 nur mit Negativtest möglich. Akzeptiert werden hierfür Nachweise über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Test oder einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest. Geimpfte und genesene Personen sind von dieser Testverpflichtung ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie in den Corona-Hinweisen, welche mit der Einladung an alle Haushalte versandt wurden oder auf unserer Website unter http://www.muenchen.de/buergerversammlungen.
Nicht zugelassen werden Personen, die
- nachweislich mit SARS-Cov-2 infiziert sind,
- COVID-19-typische Symptome aufweisen,
- sich in den letzten Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebiet aufgehalten haben und daher der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) unterliegen,
- in den letzten 14 Tagen wissentlich mit Personen in Kontakt gekommen sind, die mit COVID-19 infiziert waren oder
- an unspezifischen Allgemeinsymptomen bzw. respiratorischen Symptomen (Husten, Hustenreiz, Schnupfen) jeder Schwere leiden.
Eine FFP2-Maske ist zur Bürgerversammlung mitzubringen und durchgehend zu tragen, außer wenn ein Anliegen am Mikrofon vorgetragen wird. Für den Fall, dass der Schutz aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht getragen werden darf, ist ein Nachweis in Form einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich. Auf Grund der geltenden Abstandsregelungen ist das Platzangebot trotz der Größe des Versammlungsortes begrenzt.
Alle Besucherinnen und Besucher der Bürgerversammlung, die an den Abstimmungen teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen, um sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen zu können. Sie erhalten daraufhin eine Karte, die sie berechtigt, an allen Abstimmungen mitzuwirken.
Anträge sind in der Bürgerversammlung persönlich zu stellen und schriftlich einzureichen. Das entsprechende Formular findet sich im Internet unter www.muenchen.de/wortmeldung, wird aber auch zu Beginn der Bürgerversammlung ausgegeben.
Die von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge werden im Wortlaut in der Geschäftsstelle West der Bezirksausschüsse 20, 21, 22, 23 und 25, Landsberger Straße 486, für die Öffentlichkeit ausgelegt. Ebenfalls kann in der Geschäftsstelle die Stellungnahme des Stadtrates beziehungsweise des Bezirksausschusses zu den Anträgen eingesehen werden. Gehörlosen Bürger*innen, die an der Bürgerversammlung ihres Stadtbezirks teilnehmen, werden auf Antrag die Kosten für einen Gebärden-Dolmetscherdienst erstattet. Nähere Auskünfte erteilt das Direktorium der Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München, buergerversammlung.dir@muenchen.de, Fax 233-25241.
Der Versammlungsort ist rollstuhlgerecht.
Die Bürgerversammlung wird unter Einhaltung eines Schutz- und Hygienekonzeptes durchgeführt. Der Schutz der Bürger*innen und der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung hat dabei oberste Priorität. Insbesondere wird der Ordnungsdienst auf das Einhalten der Abstandsregelungen sowie das Tragen der FFP2-Maske achten. Vor und während der Bürgerversammlung wird regelmäßig gelüftet.