Keine Titelfeiern des FC Bayern München im Rathaus bei mangelndem Einsatz für Menschenrechte in Katar
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 11.5.2021
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrem Antrag vom 11.5.2021 fordern Sie Folgendes:
1. Dem FC Bayern München wird in Zukunft das Münchner Rathaus inklusive des Rathausbalkons nicht mehr für Feierlichkeiten oder andere Anlässe zur Verfügung gestellt, solange sie folgende Bedingungen nicht erfüllt haben:
- Öffentliche Aufforderung an das Emirat Katar, detaillierte Daten zu den Todesfällen migrantischer Arbeiter*innen in Katar seit 2013 zu veröffentlichen und eine unabhängige Untersuchung zu diesen Toten zu beauftragen.
- Einberufung eines Runden Tisch zur Menschenrechtssituation. Teilnehmen sollten dabei Vertreter*innen des Vereins, Vertreter*innen von vor Ort aktiven Menschenrechtsorganisationen (z.B. Human Rights Watch, Fair/Square Projects, Humanity United oder Amnesty International) und Vertreter*innen der Arbeitsmigrant*innen aus Katar und Vertreter*innen aus der Politik.
- Selbstverpflichtung zur Einhaltung und Überprüfung von Menschenrechtsstandards in allen Geschäftsbeziehungen und Lieferketten des FC Bayerns.
2. Sollten auch für andere Münchner (Sport-)Vereine ähnlich gelagerte Geschäftsbeziehungen zur Nutzung des Rathauses vorliegen, so wird ebenso verfahren.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 11.5.2021 kann ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen:Ziffer 1 des Antrags ist identisch mit einem Antrag vom 11.3.2020 (Nr. 14-20/A 06980), den Sie seinerzeit mitgetragen haben. Ich darf daher auf das entsprechende Antwortschreiben vom 8.2.2021 verweisen.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass es bei einem Empfang des FC Bayern, einer anderen erfolgreichen Münchner Sportvereinigung oder auch von erfolgreichen Münchner Individualsportler*innen im Rathaus nicht darum geht, das Rathaus den Vereinen bzw. Sportler*innen für Feierlichkeiten oder andere Anlässe zur Verfügung zu stellen. Vielmehr handelt es sich stets um städtische Veranstaltungen, wenn erfolgreiche Münchner Sportler*innen zu einem angemessenen Empfang in das Rathaus eingeladen und so geehrt werden. Angesichts der Bedeutung, die nicht nur der Fußball für eine Stadt wie München hat, ist dies auch angebracht und wird zudem von der Öffentlichkeit erwartet. Insofern kann auch nicht von Geschäftsbeziehungen zur Nutzung des Rathauses gesprochen werden, wie Sie dies in Ziffer 2 Ihres Antrags tun. Wie dargestellt, handelt es sich stets um eine Einladung der Landeshauptstadt München auf Grund zurückliegender, herausragender Leistungen in der jeweiligen Sportart. Daran beabsichtige ich auch künftig festzuhalten.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.