Pflicht zu MVV-Kombiticketvereinbarungen bei gleichzeitiger finanzieller Unterstützung durch die LHM für Großveranstaltungen im Sport
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 25.2.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihren Antrag vom 25.2.2021 nehme ich Bezug.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Der Antrag lautet wie folgt: „Die Landeshauptstadt München verpflichtet die Münchner Vereine, MVV-Kombiticketvereinbarungen für Großveranstaltungen im Sport abzuschließen. Dabei werden die Kosten über 1 Euro pro Eintrittskarte von der LHM übernommen.“
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Zur Förderung der ÖPNV-Nutzung (Öffentlicher Personennahverkehr) innerhalb der Stadt und der Region München sowie zur bestmöglichen Vermeidung einer weiteren Verkehrsbelastung der Anwohner*innen von Städtischen Stadien in München ist die Landeshauptstadt München mit ihren Fachreferaten (Referat für Bildung und Sport, Kreisverwaltungsreferat, Mobilitätsreferat), dem Polizeipräsidium München, dem Münchener Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sowie der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) übereingekommen, für die Nutzung des Städtischen Stadions an der Grünwalder Straße sowie des Olympiastadions München verpflichtend ein MVV-Kombiticket Gesamttarifgebiet für alle vertraglich vereinbarten Pflichtspiele der dort spielenden Profimannschaften einzuführen.
Ein verpflichtendes MVV-Kombiticket wird auch für die ehemalige städtische Rudi-Sedlmayer-Halle, jetzt Audi Dome überlegt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Allianz Arena sowie das Campus-Gelände des FC Bayern München, da sich diese nicht im städtischen Eigentum/Besitz befinden.
Die Landeshauptstadt München hatte sich zuletzt mehrfach mit der Bitte um Prüfung von Handlungsmöglichkeiten an die Geschäftsführung der SWM als Eigentümerin der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH gewandt.Da die Corona-Krise den finanziellen Handlungsspielraum der Stadtwerke München GmbH stark eingeschränkt hat, ist aus Sicht der MVG nur dann ein Spielraum gegeben, wenn dieses seitens der Landeshauptstadt München „refinanziert“ würde.
Die Landeshauptstadt München ist sowohl im Breitensport als auch im Leistungssport als sympathische, weltoffene und sozial engagierte Gastgeberin etabliert. Um diesen Rang der Sportmetropole München auch künftig im nationalen wie internationalen Kontext zu erhalten und die daraus resultierenden Potentiale für die Münchner Wirtschaft und die gesamte Stadtgesellschaft heben zu können, sollen größere Sportveranstaltungen auch künftig in München stattfinden. Diese öffentlichen Mittel sind gut investiert und fließen regelmäßig im Zuge von „Umwegrenditen“ zurück. Dieses gilt für Sportgroßveranstaltungen, wie die EURO 2020/2024, das CL-Finale 2023 und/oder die EC 2022. Hier wird regelmäßig ein umfassendes Mobilitätskonzept gefordert, in dem auch die Aspekte der Nachhaltigkeit und der ÖPNV-Nutzung behandelt werden.
Bei regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen des Profisports (z.B. überwiegende Pflichtspiele im Liga und/oder Pokalbetrieb) ist es der Landeshauptstadt München jedoch rechtlich untersagt, ertragsorientierte Sportgesellschaften mit öffentlichen Mitteln zu subventionieren.
Die Kalkulation der Fahrpreispauschalen bei einem Kombiticket obliegt nicht der LHM, sondern dem MVV.
Der MVV teilte hierzu Folgendes mit:
Ein Vergleich mit anderen Kommunen scheidet bereits daher aus, da eine Fahrpreispauschale je nach Kommune, Rahmenbedingungen rund um den Veranstaltungsort (z.B. öffentliches Parkplatzangebot), Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und Preisniveau im jeweiligen Verbund unterschiedlich ausfällt. So beträgt der Preis für eine Hin- und Rückfahrt im Stadtgebiet von München aktuell 6,80 Euro pro Person und kann mit dem Preisniveau im ÖPNV in Kleinstädten und Mittelstädten in Deutschland nicht verglichen werden.
Die Fahrpreispauschale muss je nach Standort und Situation vor Ort und je nach Nutzung des ÖPNV unterschiedlich bewertet werden. Zusammen mit den vorhandenen Faktoren wie vorhandene Stellplätze, Mehraufwendungen bei den Verkehrsunternehmen im MVV usw. führt es zu den jeweiligen Fahrpreispauschalen, die angeboten werden können und für die Verkehrsunternehmen im MVV auch eine Untergrenze zur Sicherung der Fahrgeldeinnahmen darstellen. Pauschale Absenkungen von Fahrpreispauschalen im MVV ohne Ausgleich durch Dritte führen zu erheblichen Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen im MVV. Eine pauschaleAbsenkung von einzelnen Fahrpreispauschalen würde im MVV einen Präzedenzfall darstellen, der eine Vielzahl von Forderungen anderer Vereine und von sonstigen Veranstaltern (z.B. Konzerten, Kultur Events) nach sich ziehen würde und zu erheblichen Mindereinnahmen im MVV führen würde.
An Spieltagen ohne Zuschauerbeteiligung, wie dies coronabedingt derzeit der Fall ist, kommt die Vereinbarung nicht zum Tragen, da die Abrechnung von Fahrpreispauschalen sich immer an der tatsächlichen Zuschauerzahl beim jeweiligen Heimspiel orientiert.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.