Oberbürgermeister Dieter Reiter teilt in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss 25 (Laim) mit, dass die Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes am Donnerstag, 24. Juni, 19 Uhr, in der Dreifachturnhalle Schrobenhausener Straße 17, stattfindet.
Die Leitung der Versammlung übernimmt Stadträtin Anna Hanusch, Vorsitzende der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste. Zu Beginn informieren die Versammlungsleitung und der Bezirksausschussvorsitzende Josef Mögele über wichtige Themen und Projekte im Stadtbezirk.
Schwerpunktthemen werden voraussichtlich sein:
1. Baufortschritt Laimer Unterführung/Aufzugsproblematik
Aktueller Sachstand
2. Straßenbahn Fürstenrieder Straße
Aktueller Sachstand
3. Gemeinsames Kulturzentrum Laim – Westpark
Aktueller Sachstand
4. ASZ Laim
Klärung des Standortes/Aktueller Sachstand
Ein Kontaktnachweis je Hausstand ist erforderlich. Dieser wurde mit der Einladung an alle Haushalte versandt und ist zur Bürgerversammlung mitzubringen. Ohne Abgabe des Kontaktnachweises ist eine Teilnahme an der Bürgerversammlung nicht möglich.
Eine Teilnahme an der Bürgerversammlung ist bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 nur mit Negativtest möglich. Akzeptiert werden hierfür Nachweise über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Test oder einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest. Geimpfte und genesene Personen sind von dieser Testverpflichtung ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie in den Corona-Hinweisen, welche mit der Einladung an alle Haushalte versandt wurden oder auf unserer Website unter www.muenchen.de/buergerversammlungen.
Nicht zugelassen werden Personen, die
- nachweislich mit SARS-Cov-2 infiziert sind,
- COVID-19-typische Symptome aufweisen,
- sich in den letzten Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut fest gelegten Risikogebiet aufgehalten haben und daher der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) unterliegen,
- in den letzten 14 Tagen wissentlich mit Personen in Kontakt
gekommen sind, die mit COVID-19 infiziert waren oder
- an unspezifischen Allgemeinsymptomen bzw. respiratorischen Symptomen (Husten, Hustenreiz, Schnupfen) jeder Schwere leiden.
Eine FFP2-Maske ist zur Bürgerversammlung mitzubringen und durchgehend zu tragen, außer wenn ein Anliegen am Mikrofon vorgetragen wird. Für den Fall, dass der Schutz aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht getragen werden darf, ist ein Nachweis in Form einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich. Auf Grund der geltenden Abstandsregelungen ist das Platzangebot trotz der Größe des Versammlungsortes begrenzt.
Alle Besucherinnen und Besucher der Bürgerversammlung, die an den Abstimmungen teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen, um sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen zu können. Sie erhalten daraufhin eine Karte, die sie berechtigt, an allen Abstimmungen mitzuwirken.
Anträge sind in der Bürgerversammlung persönlich zu stellen und schriftlich einzureichen. Das entsprechende Formular findet sich im Internet unter www.muenchen.de/wortmeldung, wird aber auch zu Beginn der Bürgerversammlung ausgegeben.
Die von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge werden im Wortlaut in der Geschäftsstelle West der Bezirksausschüsse 20, 21, 22, 23 und 25, Landsberger Straße 486, für die Öffentlichkeit ausgelegt. Ebenfalls kann in der Geschäftsstelle die Stellungnahme des Stadtrates beziehungsweise des Bezirksausschusses zu den Anträgen eingesehen werden. Hinweis: Ein Gebärdensprachdolmetscherdienst ist auf Anfrage möglich. Nähere Auskünfte erteilt das Direktorium der Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München, buergerversammlung.dir@muenchen.de, Fax 233-25241. Der Versammlungsort ist rollstuhlgerecht. Die Bürgerversammlung wird unter Einhaltung eines Schutz- und Hygienekonzeptes durchgeführt. Der Schutz der Bürger*innen und der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung hat dabei oberste Priorität. Insbesondere wird der Ordnungsdienst auf das Einhalten der Abstandsregelungen sowie das Tragen der FFP2-Maske achten. Vor und während der Bürgerversammlung wird regelmäßig gelüftet.