Überregionaler runder Tisch zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit
Antrag Stadtrat Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 11.2.2021
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München zusätzlich zu den bestehenden Arbeitskreisen einen überregionalen runden Tisch zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit einberuft. Gemeinsam mit interessierten Umlandgemeinden soll erarbeitet werden, wie in der gesamten Metropolregion gemeinsam gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit vorgegangen werden kann. In der Begründung Ihres Antrags führen Sie aus, dass sich durch die Corona-Pandemie die ohnehin schon prekäre Situation von Obdach- oder Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen verschärft, es in München und im Umland zwar viele Angebote gibt, diese aber auch überregional besser vernetzt werden müssten.
Da Ihrem Anliegen bereits entsprochen wurde, teile ich Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Folgendes zu Ihrem Antrag vom 11.2.2021 mit:
Das Sozialreferat hält verschiedenste Einrichtungen und Hilfeangebote für von Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit betroffene Menschen vor und verfügt über ein sehr differenziertes Hilfesystem. Im Zuge dessen gibt es eine Vielzahl verschiedenster Arbeitskreise und es finden immer wieder anlassbezogene Fachgespräche bzw. ein Austausch zu unterschiedlichsten Themen mit den Vertreter*innen der Einrichtungen und Anlaufstellen der Wohnungslosenhilfe statt. Siehe dazu unsere Ausführungen in der Beschlussvorlage „Runder Tisch Obdachlosigkeit“ Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00021, Beschluss des Sozialausschusses vom 28.5.2020.
Darüber hinaus besteht bereits auch seit vielen Jahren ein überregionales Gremium, die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosennotfallhilfe München und Oberbayern/Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern.
Die Arbeitsgemeinschaft ist seit ihrem Bestehen ein wichtiges und beständiges Gremium der Wohnungslosenhilfe. Ziele und Aufgaben sind der Aufbau und die Gewährleistung eines umfassenden Hilfesystems für Menschen, die aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen bzw. unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Im Sinne eines bedarfsgerechten und flächendeckenden Hilfesystems auch in den ländlichen Regionen Oberbayerns, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden. Sie koordiniert die vorhandenen und zu schaffenden Maßnahmen im Bereich der Prävention sowie dem Abbau der bestehenden Wohnungslosigkeit. Hierzu gehört die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen in der ambulan-ten, teilstationären und stationären Wohnungslosenhilfe. Durch ihre Öffentlichkeitsarbeit trägt die Arbeitsgemeinschaft dazu bei, über die Ursachen und Probleme der Wohnungslosigkeit aufzuklären. Darüber hinaus obliegt ihr die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sowie deren Einrichtungen in der Wohnungslosenhilfe. Die Landeshauptstadt München ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. Regelmäßig treffen sich Mitglieder im Kuratorium.
Übersicht über die Mitglieder des Kuratoriums:
- Agentur für Arbeit München
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Land e. V.
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Stadt e. V./Projekteverein
- Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Sozialhilfeträger im Bezirksverband Oberbayern
- Bayerischer Gemeindetag
- Bayerisches Rotes Kreuz – Bezirksverband Oberbayern
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Bezirk Oberbayern
- Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V.
- Evangelisches Hilfswerk gGmbH
- Innere Mission München – Diakonie in München und Oberbayern e. V.
- Internationaler Bund IB freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V.
- Katholischer Männerfürsorgeverein München e. V.
- Landeshauptstadt München – Sozialreferat
- Landkreis München
- Der Paritätische in Oberbayern e. V.
- Sozialdienst katholischer Frauen e. V. München
- Stadt Ingolstadt – Sozialreferat – Sozialamt
- Stadt Rosenheim – Sozialreferat/Sozialamt
- Wohnhilfe e. V.
Ziele und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern sind:
a. Bedarfserhebung und -beschreibung sowie Planung, Aufbau und Gewährleistung eines bedarfsdeckenden Hilfesystems für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in München und Oberbayern;
b. Im Sinne eines bedarfsgerechten und flächendeckenden Hilfesystems auch in den ländlichen Regionen Oberbayerns ist den unterschiedlichenAnforderungen gerecht zu werden, insbesondere den unterschiedlichen Zuständigkeitsstrukturen kreisfreier Städte im Unterschied zu den Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden;
c. Planung von, Absprache über und Koordinierung von vorhandenen und zu schaffenden Maßnahmen, Einrichtungen sowie Forschungsprojekten;
d .Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der ambulanten, teilstationären sowie stationären Wohnungsnotfallhilfe;
e. Vernetzung insbesondere mit der Sucht- und Drogenhilfe, des psychiatrischen Versorgungssystems sowie der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne eines ganzheitlichen Verständnisses menschlichen Verhaltens von Gesundheit und Krankheit;
f. Vertretung gemeinsamer Interessen aller genannten Mitglieder des Kuratoriums
g. Initiierung von Arbeitskreisen und Arbeitsgemeinschaften zur Schnittstellenarbeit der Wohnungsnotfallhilfe mit den Kommunen sowie örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern in deren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen unter Einbeziehung der freien Wohlfahrtspflege;
h. Beteiligung an und Initiierung von Fachdiskussionen, Gremienarbeit und Fachtagen, die sich mit der Situation von Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind, auseinandersetzen;
i. Information der Öffentlichkeit über Ursachen, Probleme und Auswirkungen von Wohnungsnotfällen (Studierende, Presse/Medien, Politik, Privatpersonen)
Das Sozialreferat sieht die Gremienarbeit als fundamentalen Baustein in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Wohnungslosenhilfe. Diese bietet die Grundlage, um fachliche Erfahrungen aus der Praxis bzw. ein breites Expertenwissen in Planungen, Aufgabenstellungen und damit verbundenen Entscheidungen mit einfließen zu lassen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.