Neue Eigentumsförderung für München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 8.7.2019
München Modell-Eigentum nur noch im Erbbaurecht
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Renate Kürzdörfer, Dr. Ingo Mittermaier, Christian Müller und Heide Rieke (SPD-Fraktion) vom 6.11.2019
Vergabe von Wohnbaugrundstücken nur noch im Erbbaurecht
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Hans Dieter Kaplan, Renate Kürzdörfer, Bettina Messinger, Dr. Ingo Mittermaier, Christian Müller, Marian Offman, Heide Rieke und Jens Röver (SPD-Fraktion) vom 13.11.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde mit der geschäftsordnungsgemäßen Behandlung der o.g. Anträge vom 8.7./6.11./13.11.2019 betraut. Einer mit Schreiben des Referats für Stadtplanung und Bauordnung vom 22.11.2019/10.1.2020/20.1.2020 beantragten Fristverlängerung bis Ende Dezember 2020 wurde nicht widersprochen. Zu Ihren Anträgen vom 8.7./6.11./13.11.2019 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch Beschluss der Vollversammlung vom 22.7.2020, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00853, Bayernkaserne, 1. Bauabschnitt (Neue Münchner Mischung für städtische Flächen, Festlegung der Grundstücksflächen für die Zielgruppen und Wohnbauarten und Bauträgerauswahl der Grundstücksflächen für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften) entsprochen wurde.
Im o.g. Beschluss wurde in Antragsziffer 1 der Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates zum Wohnungspolitischen Handlungsprogramm „Wohnen in München VI“ 2017 – 2021 vom 15.11.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07205) in Verbindung mit dem Beschluss zum München Modell und der Förderung von Baugemeinschaften vom 2.10.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15241) hinsichtlich der Antragsziffer 11 zum Thema Erbbaurecht wie folgt geändert: Sämtliche Grundstücksflächen für den Wohnungsbau, die über Ausschreibungen zu vergeben sind, werden ausschließlich für eine Vergabe im Erbbaurecht ausgeschrieben.
Außerdem wurde im o.g. Beschluss der Anteil des München Modell-Eigentum von 10% dem Anteil des München Modell-Miete und München Modell-Genossenschaft zugeschlagen, der sich damit von 20% auf 30% erhöht. Die Anteile der Einkommensorientierten Förderung und des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus bleiben gleich.Diese nicht nur für die Bayernkaserne, sondern allgemein gültige Änderung bei den Wohnbauarten, hat nun Auswirkungen auf die Anteile der Zielgruppen. Mit dem Entfall des München Modell-Eigentum entfällt gleichzeitig auch die Ausschreibung eines Flächenkontingents für die eigentumsaffine Zielgruppe der Baugemeinschaften, für die das München Modell-Eigentum bisher ausschließlich reserviert war. Die Vergabe aller Flächen im Mietwoh- nungsbau steht im Zusammenhang mit einer noch stärkeren Rolle des Wohnungsbaus von Baugenossenschaften und genossenschaftsähnlichen Wohnprojekten nach Art des Mietshäuser Syndikats.
In Ziffer 1 wurde unter Abänderung der Antragsziffer 15 des Beschlusses Wohnen in München VI die Abschaffung des München Modell-Eigentum explizit beschlossen, fortan wird nur noch der Mietwohnungsbau gefördert.
Dem Wunsch der Fraktionen, die Flächen nur noch im Erbbaurecht auszuschreiben, wurde genüge getan.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.