Neue Einwurfzeiten für Glas an den Wertstoffinseln!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz, Jens Luther und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 20.11.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München (LHM), Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), auf, die Einwurfzeiten für Glas an den Wertstoffinseln auf werktags von 7 bis 18 Uhr zu ändern.
Begründet wird der Antrag damit, dass die Einwurfzeiten für Glas an den Wertstoffinseln derzeit bei werktags (montags bis samstags) zwischen 7 und 19 Uhr festgelegt seien. Dies erscheine auf Grund der Geräuschentwicklung beim Einwurf zumindest in den Abendstunden nicht mehr praktikabel. Auf Grund der Beschwerden von unmittelbar betroffenen Anwohner*innen in den letzten Wochen und Monaten, solle das Ende der Einwurfzeit auf 18 Uhr verlegt werden. Dies korrespondiere mit der Forderung, das eingeschränkte Parkverbot werktags bis 18 Uhr neu zu regeln. Damit ließe sich ein tragfähiger Kompromiss erreichen.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 29.10.2020 die Rahmenbedingungen für die Verpackungssammlung in München gesetzt (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00500). Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag deshalb mittels Schreiben zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 20.11.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Es gibt keine einschlägige lärmschutzrechtliche Vorgabe/gesetzliche Grundlage über zulässige Einwurfzeiten an Altglascontainern. Die in München geltenden Einwurfzeiten orientieren sich an § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 32. BImSchV, auch wenn dies nur ein Näherungswert sein kann.
Lärmschutzvorschriften auf Bundes- bzw. Länderebene haben deutlich über die derzeitigen Einwurfmöglichkeiten hinausgehende Regelungen und lassen Lärm an Werktagen in der Zeit von 6 bis 22 Uhr zu (z.B. § 2 der 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung, Art. 3 KJG – Gesetz über Anforderungen an Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen oder auch Anlage zum Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm etc.).
Um die Beeinträchtigungen für Anwohner*innen möglichst gering zu halten, haben sich die Betreiberfirmen freiwillig selbst verpflichtet, an denAltglascontainern Hinweisaufkleber mit Einwurfzeiten von 7 bis 19 Uhr anzubringen und auch selbst nur zu den dort aufgedruckten Zeiten Behälterleerungen durchzuführen.
Im Hinblick darauf, dass es auch berufstätigen Bürger*innen möglich sein muss, ihr Altglas nicht nur an Samstagen an den Wertstoffinseln zu entsorgen, ist eine Beschränkung der Einwurfzeiten auf 18 Uhr kaum praktikabel.
Vielmehr kommen beim AWM viele Wünsche an, die Einwurfzeiten in einer Großstadt auszuweiten. Da der AWM zudem keine rechtlichen Möglichkeiten i. R. d. bestehenden Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen Deutschland hat, den Betreiberfirmen andere Einwurfzeiten aufzuerlegen, wird der bisherige Kompromiss als weiterhin gangbarer Weg erachtet.
Im Hinblick auf die Neuregelung eines Parkverbots, die der AWM nachdrücklich begrüßt, haben wir den Antrag an das zuständige Mobilitätsreferat weitergeleitet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.