Reinigung der Fuß- und Radwege nach Leerung der Wertstoffcon- tainer
Antrag Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 20.11.2020
Antwort Komunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München (LHM), Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), auf, im Einvernehmen mit den Betreibern der Wertstoffinseln dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Fuß- und Radwege nach der Leerung, insbesondere von Glascontainern, von Müllresten bzw. Glassplittern gereinigt werden.
Begründet wird der Antrag damit, dass bei der Leerung von Containern der Wertstoffinseln selbige auch über Fuß- oder Radwege hinweggehoben werden müssten. Dabei bliebe es erfahrungsgemäß nicht aus, dass aus den Containern Müllreste oder auch Glassplitter herausfallen. Erstere würden für ein schlechtes Erscheinungsbild im Umfeld der Wertstoffinsel, letztere für platte Fahrradreifen oder eingetretene Splitter im Schuhwerk sorgen. Es solle korrespondierend mit den geforderten Sonder-Parkflächen für die Leerungsfahrzeuge möglich sein, die Fuß- und Radwege unmittelbar nach der Leerung kurz zu reinigen.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 29.10.2020 die Rahmenbedingungen für die Verpackungssammlung in München gesetzt (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00500). Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag mittels Schreiben zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 20.11.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Mit der Sondernutzungserlaubnis für Containerinseln geht die Verkehrssicherungspflicht sowie die Reinigungspflicht für die Fläche der Wertstoffsammelstelle sowie der näheren Umgebung (10-Meter-Radius ausschließlich der Fahrbahnen) auf die Erlaubnisnehmer, also die Betreiberfirmen der Dualen Systeme, über. Dieser Verpflichtung kommen die Betreiberfirmen nach deren Angaben nach. Beauftragte Subunternehmen reinigen die Standplätze regelmäßig. Die Reinigung erfolgt losgelöst von der Leerung der Wertstoffbehälter durch die Betreiberfirmen.
Für die Entfernung von Müllresten bzw. Glassplittern direkt nach dem Entleerungsvorgang sind die Entsorgungsfahrzeuge der Betreiberfirmen nicht ausgelegt. Die Container werden mithilfe eines Kranauslegers in die Aufnahmebehälter der Lkw entleert. Die Fahrzeuge haben außer für die gesammelten Wertstoffe keine weitere Aufnahmekapazität für z.B. Müllreste bzw. Glassplitter. Sofern bei der Entleerung eine starke Verschmutzung auffällt, kontaktiert der Fahrer des Entsorgungsfahrzeuges deshalb direkt die Reinigungsfirma, damit im Anschluss sauber gemacht wird.
Laut Mitteilung der Betreiberfirma Remondis erfolgt die Reinigung der Standplätze zudem turnusgemäß mindestens 2x wöchentlich. Die meisten Verschmutzungen würden nicht während der Leerung, sondern zwischen den Entleerungen durch die Benutzung der Behälter entstehen.
Der AWM hat die Betreiberfirmen nochmals darauf hingewiesen, auf die Sauberkeit der Umgebung zu achten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.