Pensionsrückstellungen realistisch berechnen
Antrag Stadträte Leo Agerer, Hans Hammer und Jens Luther (CSU-Fraktion) vom 18.12.2020
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
In Ihrem Antrag fordern Sie, „Pensionsrückstellungen im Rahmen der Aufstellung künftiger konsolidierter Jahresabschlüsse – unter Ansatz eines marktüblichen Rechnungszinsfußes“ – in realistischer Höhe darzustellen. Sollte dies im Jahresabschluss selbst nicht möglich sein, ist diese eigentlich notwendige Rückstellung im Anhang oder dem Stadtrat gesondert zu kommunizieren.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten des Jahres 2020 wurden die Pensions- und Beihilferückstellungen für den Gemeindehaushalt der Landeshauptstadt München zum Bilanzstichtag 31.12.2020, alternativ zum vorgeschriebenen Zinssatz i.H.v. 6%, auch mit einem Rechnungszins von 1,6% bewertet. Der Zinssatz von 1,6% entspricht dem Zinssatz nach HGB (BilMoG), Laufzeit 15 Jahre, 7-Jahresdurchschnitt.
Im Ergebnis würde sich der Bestand der Pensions- und Beihilferückstellungen zum Stichtag 31.12.2020 von 6,4 Milliarden Euro um 4,5 Milliarden Euro auf 10,9 Milliarden Euro erhöhen. Das Ergebnis dieser Alternativberechnung wird im Jahresabschluss 2020 sowie in den künftigen Jahresabschlüssen im Anhang zur Bilanz dargestellt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.