Prämiensparverträge der Stadtsparkasse München
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Rathaus Umschau 111 / 2021, veröffentlicht am 15.06.2021
Prämiensparverträge der Stadtsparkasse München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 3.5.2021
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „In der Antwort zu unserer Anfrage 20-26/F 00208 wurde unsere Frage Nr. 6 zur Rückstellungsbildung in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der SSKM 2019 und 2020 nicht konkret beantwortet. Es wurde vielmehr auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. In dieser Antwort zur Frage 1 wurde auf die Ablehnung der Allgemeinverfügung der BAFin hingewiesen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Ist Ihre Antwort dahingehend auszulegen, dass in den Abschlüssen 2019 und 2020 keine Rückstellungen für den Sachverhalt Prämiensparverträge gebildet wurden? Wir bitten um eine konkrete Antwort, da Sie der Beantwortung bereits in der Anfrage 20-26/F00155 vom 12. Januar 2021 ausgewichen sind.
Antwort:
Der Antwort zu Ihrer Anfrage 20-26/F 00208 kann nichts Konkreteres hinzugefügt werden, weil die Stadtsparkasse München eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt München ist. Die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands erfolgt durch den Verwaltungsrat (Art. 5 Absatz 3 Gesetz über die öffentlichen Sparkassen – SpkG). Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben über die ihnen amtlich oder aus Anlass ihrer Amtsführung bekanntgewordenen Tatsachen Amtsverschwiegenheit zu bewahren (Art. 10 Abs. 2 SpkG).
Frage 2:
Falls Rückstellungen gebildet wurden, bitten wir um Angabe der Beträge und der Rückstellungsentwicklung seit dem Jahresabschluss 2017.
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.