Biomethan für Münchner Busse
Antrag Stadträte Fabian Ewald, Jens Luther und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 26.3.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In o.g. Antrag fordern Sie, das Referat für Arbeit und Wirtschaft setzt bei der Beschaffung und Umrüstung von Bussen für den ÖPNV in Zukunft zusammen mit der MVG nicht nur auf reine E-Mobilität, sondern verstärkt auf die umweltschonende Technik des Biomethan (CNG).
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Beschaffung und Umrüstung von Bussen fällt jedoch in den operativen Geschäftsbereich der SWM/MVG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, im Folgenden als Brief beantwortet.
Die Stadtwerke München GmbH hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
„In der Tat befindet sich die Entwicklung von Elektrobussen noch in einem frühen Stadium und es gibt noch Potential zur Verbesserung, wobei dies nicht bedeutet, dass die aktuellen Probleme dauerhaft bestehen. Die Elektrobusse, die in Berlin frühzeitig getauscht wurden, haben keine Zusatzheizung. Bei Temperaturen unter -10° C wird bei diesen Fahrzeugen eine elektrische Widerstandsheizung aktiviert. Der Energieverbrauch erhöht sich um mehr als das Doppelte, was sich im Umkehrschluss deutlich auf die Reichweite auswirkt. Der Ausfallgrund beim Wiesbadener Verkehrsunternehmen ESWE basiert auf der gleichen Ursache wie bei unseren beiden E-Gelenkbussen. Der Fahrzeughersteller hat mit einem Rückruf reagiert, der in diesem Fall sehr öffentlichkeitswirksam war. Auslöser waren Nacharbeiten in der Herstellung der Batteriepacks. Als Abhilfe sind die entsprechenden Batteriepacks getauscht worden.
Unsere E-Gelenkbusse sind mittlerweile wieder in München eingetroffen und werden nach Freigabe wieder auf der Linie 100 eingesetzt. Rückrufe der Hersteller gab es in der Vergangenheit auch bei dieselbetriebenen Fahrzeugen. In einem solchen Fall stimmen wir die Abarbeitung des Mangels mit dem Hersteller ab und kombinieren die zur Reparatur notwendige Standzeit auch mit anderen Arbeiten wie z.B. Wartungen. Herstellerrückrufe sind in unserer Branche nichts Ungewöhnliches, sondern bestätigendas seit Jahren aufgebaute Vertrauen zu den Herstellern und dass diese offen mit den entdeckten Problemen umgehen.
Grundsätzlich ist es aber auch wichtig zu erwähnen, dass der Stadtbus mit Dieselantrieb über Jahrzehnte gereift ist, um zu dem zuverlässigen und fahrgastfreundlichen Produkt zu werden, wie wir es heute kennen. Bis zur endgültigen Serienproduktion wird der Elektrobus nicht so lange benötigen, da – abgesehen vom Antrieb – eine zufriedenstellende Reife erreicht ist. Aktuell nutzen wir Elektrobusse von drei Herstellern und sind mit diesen in kontinuierlichem Austausch, um eine baldige Serienproduktion zu erreichen. Um die Probleme, über die aus Berlin berichtet wurde, zu vermeiden, ist es vonnöten, ein gutes Thermomanagement zu entwickeln. Jeder Hersteller hat heute seinen individuellen Standard, den es zu vereinheitlichen gilt. Dies steuern wir über entsprechende Arbeitskreise des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Nach der Clean Vehicle Directive (CVD) sind wir verpflichtet, einen definierten Anteil der zu beschaffenden Fahrzeuge nach dem Standard ‚sauber‘ zu beziehen (derzeit 45%). Die Hälfte davon müssen emissionsfrei sein. Als emissionsfrei sind nur batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenbusse (FCEV) definiert. Da sich die Entwicklung von FCEV noch hinter den BEV bewegt, haben wir uns für BEV entschieden. Auch sind FCEV sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb teurer als BEV. Dies bedeutet, dass wir den bereits eingeschlagenen Weg mit den BEV nach den aktuell gültigen Vorgaben weitergehen müssen.
Parallel zum Aufbau der Infrastruktur für BEV noch eine weitere alternative Antriebsart wie Biomethan aufzubauen, würde die notwendigen Investitionen deutlich erhöhen. Zudem würde es den Betrieb destabilisieren, da wir folglich drei Technologien in der Fahrzeugversorgung handhaben müssten. Davon abgesehen müsste eine entsprechend groß dimensionierte Erdgastankstelle aufgebaut werden, die abhängig von der Form der Grundfläche einen Flächenbedarf von bis zu 1.000 m2 benötigt. Aus den dargestellten Gründen bitten wir um Verständnis, dass Biomethan als mögliche alternative Antriebsart nicht weiterverfolgt wird.“
Das Referat für Klima- und Umweltschutz unterstützt die Stellungnahme und Einschätzung der MVG zum Einsatz von batterieelektrischen Fahrzeugen und hat folgende ergänzende Stellungnahme abgegeben:
„Im Rahmen der Luftreinhalteplanung der Landeshauptstadt München besitzt die Reduzierung von Luftschadstoffimmissionen durch den ÖPNV eine maßgebliche Rolle. Aufgrund dessen wurde in der Vollversammlung (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07383) im Januar 2017 unter Antragspunkt 8 ‚die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) aufgerufen, ab dem Jahr 2020nur noch elektrisch betriebene Busse und Pkw anzuschaffen, sofern entsprechende Fahrzeugtypen für die jeweilige Anforderung auf dem Markt angeboten werden. Zudem ist die notwendige Infrastruktur auszubauen.‘
Darüber hinaus beschloss der Münchner Stadtrat bereits im Jahr 2017 bis 2025 insgesamt 80 Prozent der gesamten Verkehrsleistung im Münchner Stadtgebiet durch abgasfreie Kraftfahrzeuge, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Rad- und Fußverkehr abzubilden. Am 18. Dezember 2019 wurde für die Stadtverwaltung das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 festgesetzt, der Klimanotstand ausgerufen und das 2017 beschlossene Ziel der Klimaneutralität für das Stadtgebiet vom Jahr 2050 auf das Jahr 2035 vorgezogen.
Zusätzlich zu der städtischen Beschlusslage hat das EU Parlament die ‚Clean Vehicle Directive‘ im Juni 2019 beschlossen, welche bis August 2021 in nationales Recht überführt werden wird. Der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Umsetzung der EU-Richtlinie sieht verbindliche Mindestziele für die Beschaffung von emissionsarmen und emissionsfreien Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, insbesondere Busse im ÖPNV vor. Fahrzeuge, die mit reinem Biomethan betrieben werden, gelten laut der EU-Richtlinie als emissionsarm und somit als ‚saubere Fahrzeuge‘. Voraussichtlich ab dem 2. August 2021 sind daher bei der Beschaffung von neuen Bussen im ÖPNV mindestens 45 Prozent ‚saubere Fahrzeuge‘ verpflichtend, wobei davon 50 Prozent emissionsfrei (d.h. weniger als 1 g CO2/km) sein müssen.
Die Landeshauptstadt München fördert bereits seit 2015 die Elektromobilität als eine zukunftsträchtige Technologie, die in der Lage ist, wichtige Beiträge zum Klima- und Lärmschutz, zur Luftreinhaltung und ganz allgemein zu einer Abkehr von fossilen Energieträgern zu leisten. Hierfür hat der Münchner Stadtrat für den Zeitraum von 2015 bis 2021 ein Maßnahmenpaket mit einem Finanzvolumen von ca. 64 Mio. Euro beschlossen und damit das größte kommunale Handlungsprogramm im Bereich Elektromobilität in Deutschland geschaffen.
Um eine rasche Verringerung der Immissionen durch den ÖPNV und die Ziele der Klimaneutralität und lokalen Emissionsfreiheit zu erreichen, ist die Herangehensweise der MVG mit engem Austausch zu den Herstellern für eine zeitnahe Serienreife der E-Busse zu unterstützen.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag damit zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.