Gleiches Recht für alle – außer Wiesn-Wirte? Einflussnahmen in der Causa Menterschwaige offenlegen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Nicola Holtmann, Dirk Höpner, Hans-Peter Mehling, Tobias Ruff und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 23.4.2021
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 23.4.2021 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Verschiedene Zeitungen berichten, dass der Betreiber und ein Investor des Biergartens an der Menterschwaige beantragt haben, dass der 200 Jahre alte Gasthof renoviert und erweitert werden soll. Die Lokalbaukommission hat dies jedoch abgelehnt. „Eine weitere Bebauung sei planungsrechtlich nicht zulässig und die geplanten Eingriffe in den Bestand aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich (…) Auch Natur- und Baum- schutz verhinderten eine Genehmigung.“ Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Allgemeine Grünfläche gewidmet. Soweit so klar – eigentlich. Nun haben sich nämlich die CSU, Die Grünen – Rosa Liste und SPD/Volt öffentlich gegen die Stadtverwaltung gestellt, um gegen die Lokalbaukommission Druck zu machen und den ‚Fortbestand des Biergartens Menterschwaige zu ermöglichen.‘ Bei vollstem Verständnis dafür, dass 40 Arbeitsplätze und das beliebte Ausflugsziel erhalten werden sollen, müssen für alle Antragsteller*innen bei der Lokalbaukommission die gleichen Spielregeln gelten, Die Gemeindeordnung verbietet aus gutem Grund jegliche Einflussnahme durch die Politik auf sogenannte ‚Geschäfte der laufenden Verwaltung‘. Eine Bevorzugung durch die Politik darf daher aus moralischen und aus rechtlichen Gründen keinesfalls stattfinden.“
Hieraus ergeben sich für Sie folgende Fragen:
Frage 1:
Welche Gespräche mit politischen Vertreter*innen fanden in der Causa Menterschwaige statt? Haben dabei politische Vertreter*innen versucht, Einfluss auf die Verwaltung und ihre Entscheidungen zu nehmen?
Antwort:
Am 26.4.2021 fand auf Initiative des Bezirksausschusses ein „runder Tisch“ mit Bezirksausschuss, Antragsteller und Lokalbaukommission statt. Weitere Gespräche mit der LBK fanden mit politischen Vertreter*innen nicht statt.
Eine Einflussnahme auf die Verwaltung und ihre Entscheidungen durch politische Vertreter*innen gab es nicht.
Frage 2:
Wäre eine Sanierung der Menterschwaige ohne eine bauliche Ausweitung für die neuen Gästezimmer, Eingriffe in den Baumbestand und Verstöße gegen den Denkmalschutz möglich? Könnten die Investoren einen entsprechenden Antrag einreichen?
Antwort:
Ja.
Frage 3:
Wurden die Fraktionen angehalten, im Sinne des Investors gegen die Entscheidung der Verwaltung vorzugehen, den Bau- und Sanierungsantrag an der Menterschwaige denkmalschutz- und umweltschutzentsprechend abzulehnen?
Antwort:
Über fraktionsinterne Vorgänge hat die Verwaltung keine Kenntnis.
Frage 4:
Wie oft ist es in den vergangenen fünf Jahren vorgekommen, dass Entscheidungen der Lokalbaukommission aufgrund von politischem und/oder medialem Druck zurückgenommen oder verändert wurden?
Antwort:
Art. 68 BayBO schreibt vor: Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. Im umgekehrten Fall ist die Genehmigung zu versagen. Die Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vollumfänglich überprüfbar. Für politischen oder medialen Einfluss besteht daher regelmäßig kein Raum.
Frage 5:
Werden Entscheidungen der Lokalbaukommission, die Personen des öffentlichen Lebens oder Großinvestoren betreffen, anders behandelt als Bauanträge von Privatpersonen?
Antwort:
Nein