Rettung des ‚Weiße-Rose-Zauns‘ – Einrichtung einer Gedenkstätte
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel und Thomas Lechner (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 22.3.2021
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass der geplante Abriss des „Weiße-Rose Zauns“ an der Orleansstraße aufgehalten wird und der gesamte Zaun als Erinnerungsschauplatz zu einer dauerhaften Gedenkstätte transformiert wird.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 22.3.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der betreffende Eisenzaun ist auf einer historischen Fotografie zu erkennen, auf der die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose abgebildet sind. Der Zaun selbst war weder für die, die auf dem Foto abgebildet sind, noch für diejenigen, die sie verfolgt und ermordet haben, ein bewusst wahrgenommener und damit historisch reflektierter Gegenstand. Über die Ereignisgeschichte hinaus kann das auf dem Foto dargestellte Zaunstück jedoch einen Ort markieren, der als ein Treffpunkt der Widerstandsgruppe in Erinnerung zu halten ist.
Mit dem betreffenden Zaun befassen sich als Eigentümerin des Areals die Orleanshöfe GmbH & Co. KG in der Grundstücks-Verwaltungs- und -Verwertungsgesellschaft mbH (GVG), Orleansplatz 9, 81667 München, der Bezirksausschuss Stadtbezirk 5 Au-Haidhausen, die Weiße Rose Stiftung e.V. in der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Kulturreferat der Landeshauptstadt München mit dem Münchner Stadtmuseum und weiteren Abteilungen des Referats. Auf Einladung der Eigentümerin haben die genannten Institutionen am 13.4.2021 einen Runden Tisch gebildet, der die Eigentümerin bei der künftigen Gestaltung eines Erinnerungsortes auf dem Areal und bei der Frage nach einer Verwendung von Zaunelementen als ein beratendes Gremium begleitet. Die Eigentümerin, die diesen Runden Tisch organisiert, ist sich der kulturellen Bedeutung des Baugrunds im hohen Maß bewusst und folgt der Initiative des Bezirksausschusses, dieseBedeutung im künftigen Areal der Orleanshöfe entsprechend zu berücksichtigen.
Hierzu hat bereits am 10.10.2018 ein vom Bezirksausschuss einberufener Ortstermin stattgefunden, bei dem sich die beteiligten Institutionen auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt haben. Dabei wurde von Seiten des Münchner Stadtmuseums zugesagt, das historisch relevante Zaunstück bei Beginn der Bauarbeiten zu sichern, bis eine Neuaufstellung an Ort und Stelle erfolgen kann. Zusätzlich hat das Münchner Stadtmuseum angeboten, ein Element des historisch relevanten Zaunstücks in den Sammlungsbestand aufzunehmen. Es könnte im didaktischen Rahmen einer stadtgeschichtlichen Dauerausstellung gezeigt werden und einen Aspekt symbolpolitischer Geschichtsrezeption dokumentieren. Die Absprachen von 2018 haben weiterhin Bestand.
Das von der Eigentümerin einberufene Gremium befasst sich mit der Frage, wie ein Erinnerungsort auf dem Areal der Orleanshöfe gestaltet werden könnte, etwa was den Inhalt, die Dimension, den genauen Standort und gegebenenfalls eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema betrifft.
Gegenwärtig bildet der Zaun die Einfriedung eines an der Orleansstraße gelegenen Privatgrundstücks, auf dessen Areal die Errichtung von Neubauten („Orleanshöfe“) vorgesehen ist. Der genehmigte Bebauungsplan sieht eine stufenweise zu realisierende Ausführung vor. Der Beginn der Baumaßnahmen ist nicht vor Ende des Jahres 2023 zu erwarten. Von Seiten des Bezirksausschusses besteht Interesse, die gegebene Situation bis zur Arrondierung des Geländes unverändert beizubehalten, um sich zum Beispiel bei Stadtführungen an Ort und Stelle einen Eindruck des Zauns verschaffen zu können.
Die inzwischen zahlreich und an verschiedenen Stellen eingegangenen Anfragen auf Überlassung von Zaunelementen werden zentral in einer Liste zusammengeführt. Diese Liste wird vom Vorsitzenden des
Bezirksausschusses des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen geführt. Wie eine mögliche Verteilung an Interessenten in einem transparenten Auswahlprozess erfolgen könnte, wird vom Gremium diskutiert. Für die aktuelle Benachrichtigung der Interessenten liegt ein Antwortschreiben vor, das von der Eigentümerin und vom Bezirksausschuss des Stadtbezirks 5 Au-Haidhausen formuliert worden ist.Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und derzeit als erledigt gelten darf.