Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig – jetzt müssen Kommunen ran!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Nicola Holtmann, Dirk Höpner, Hans Peter Mehling, Tobias Ruff und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 30.4.2021
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Sie beantragen, der Oberbürgermeister möge sich in den entsprechenden Gremien und gegenüber der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag dafür einsetzen, dass Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in Bayern schnellstmöglich als kommunale Pflichtaufgaben festgeschrieben werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat sich bereits im Februar 2021 – der Intention Ihres Antrages entsprechend – schriftlich gegenüber der Bayerischen Staatsregierung geäußert und seitdem auch entsprechend in den Gremien des Bayerischen Städtetags eingebracht. Wichtig ist mir dabei zu betonen, dass die Festschreibung einer Pflichtaufgabe für Kommunen entsprechend dem Konnexitätsprinzip mit einer finanziellen Ausstattung der Kommunen durch den Freistaat erfolgen muss.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Da die Intention Ihres Antrags bereits erfüllt ist, gehe ich davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.