Winterdienst auf Radwegen – Werden Beschlüsse nicht umgesetzt?
Anfrage Stadträtin Sonja Haider (Fraktion ÖDP/FW) vom 10.2.2021
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 10.2.2021 führen Sie Folgendes aus:
„Im Oktober 2018 wurde laut Beschlussvorlage der Winterdienst ausgedehnt und damit vier zusätzliche Vollzeitäquivalente (VZÄ) beschlossen.
In den letzten Wochen mit geschlossener Schneedecke erhielten wir jedoch erneut einige Beschwerden bezüglich der Räumung von Radwegen.“
Die entstandene Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen und teilen Ihnen zu Ihrer Anfrage Folgendes mit:
Ziel des Baureferates ist es, zur Förderung des Radverkehrs eine möglichst hohe Qualität für den Winterdienst auf Radverkehrsanlagen zu erreichen. Innerhalb des Vollanschlussgebietes (dies ist im Wesentlichen innerhalb des Mittleren Rings) übernimmt die städtische Straßenreinigung des Baureferates die Winterdienstarbeiten auf den Radverkehrsanlagen, außerhalb des Vollanschlussgebietes sind diese an Fremdfirmen vergeben. Mittlerweile liegt die Landeshauptstadt München im deutschlandweiten ADFC-Fahrradklima-Test 2020, der vor Kurzem veröffentlicht wurde, bei den 14 Städten seiner Klasse (Einwohnerzahl > 500.000) bei der Frage „Winterdienst auf Radwegen“ mit der Stadt Hannover auf Rang 1.
Mit Beschluss der Vollversammlung vom 27.11.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 12710) sind alle Radverkehrsanlagen in München in zwei Kategorien eingeteilt worden: Kategorie I umfasst ein für den Winterdienst priorisiertes Radverkehrsnetz (sog. „Winterrouten“) mit einer Gesamtlänge von ca. 100 km. Kategorie II umfasst alle sonstigen Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet. Gleichzeitig wurden mit diesem Beschluss die Qualitätsstandards für den Winterdienst für alle Radverkehrsanlagen wesentlich erhöht. So beträgt bspw. die Umlaufzeit für Radverkehrsanlagen der Kategorie I nunmehr einheitlich zwei Stunden, für Radverkehrsanlagen der Kategorie II einheitlich drei Stunden. Mit Beschluss des Stadtrates vom 9.10.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 10857) ist das sog. „Winterroutennetz“ dann auf eine Gesamtlänge von ca. 155 km ausgeweitet worden.
Im letzten Winter 2020/2021 lagen die Temperaturwerte unter dem langjährigen Mittel und er war im Vergleich zu den Vorjahren von massivenSchneefällen geprägt. So gab es vier gravierende Schneefallereignisse mit ca. 20, 15, 35 und knapp 10 cm Schneehöhen mit anschließenden Kälteperioden von bis zu -16°C. An den Schneefalltagen waren sowohl die Mitarbeiter*innen des Baureferates als auch der beauftragten Firmen von 2 Uhr bis 24 Uhr unterwegs und haben die Radverkehrsanlagen vier- bis fünfmal täglich geräumt. Auch in den Folgetagen wurden in den Tauphasen bei positiven Belagstemperaturen Räumeinsätze ausgelöst. So lag die Anzahl der Räumeinsätze auf Radwegen 50% über der Anzahl der Räumeinsätze auf Fahrbahnen. Trotz der Vielzahl an Einsätzen war aufgrund der andauernden mehrtägigen Schneefälle und der anschließenden Kälteperioden eine Einschränkung der Nutzungsbedingung leider nicht zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:
Frage 1:
Wie wird der Winterdienst nach den letzten Beschlüssen umgesetzt?
a) Wieviel Personal steht für den Winterdienst zur Verfügung?
b) Wie viele zusätzliche Personen (Vollzeitäquivalente) wurden in den letzten Jahren beschlossen und wie viele eingestellt?
c) Wie viele Personen wären tatsächlich für einen funktionierenden Winterdienst auf Radwegen/Fahrradstraßen/etc. nötig, um die Räumung im beschlossen Umfang zu bewältigen?
Antwort:
Die Betreuung des Winterroutennetzes für Radverkehrsanlagen erfordert im Vollanschlussgebiet zusätzliche Räumtouren durch das Personal der städtischen Straßenreinigung. Dementsprechend hat der Stadtrat mit den o. g. Beschlüssen im Zuge der Einführung des Winterroutennetzes 2013 zusätzlich zehn Mitarbeiter*innen (5 VZÄ) und im Zuge der Ausweitung des Winterroutennetzes 2018 weitere acht Mitarbeiter*innen (4 VZÄ) für die städtische Straßenreinigung im Winterdienstzeitraum genehmigt. Alle Stellen wurden geschaffen und vom Baureferat im Winterdienstzeitraum besetzt. Im Übrigen wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.
Frage 2:
Sollten weniger Personen eingestellt worden sein als beschlossen wurden: Was sind die Gründe dafür?
Antwort:
Entfällt.