Wird die Abwendungserklärung der Stadt München unterlaufen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 15.4.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Anlässlich des Artikels in der Abendzeitung (AZ) „Wohnanlage in Sendling: Warum kaufte die Stadt nicht?“ vom 14.4.2021, der die Nichtausübung des Vorkaufsrechts in der Esswurmstraße thematisiert, bitten Sie um Klärung verschiedener Fragen, welche ich Ihnen wie folgt beantworten kann:
Frage 1:
Mit welcher Begründung wurde die Abwendungserklärung unterlaufen, indem mündlich andere Bestimmungen verhandelt wurden?
Antwort:
Die Käuferin hat gegenüber der Vorkaufsrechtsstelle bis zur Befassung des Stadtrats am 24.3.2021 und auch im Nachgang der Stadtratssitzung weder mündlich noch schriftlich eine Abwendungserklärung abgegeben. Die Vorkaufsrechtsstelle hatte der Käuferin zuvor in zwei Gesprächen die Inhalte der derzeit gültigen Abwendungserklärung (städtisches Muster) erläutert und darauf hingewiesen, dass es der Käuferseite freisteht, eine eigene Abwendungserklärung abzugeben, die die Ziele und Zwecke der Erhaltungssatzung gleichermaßen sicherstellt.
Dem KR ist nicht bekannt, dass weitere Stellen oder Personen Gespräche mit der Käuferseite zur Abwendung des Vorkaufsrechts geführt haben und ob die Käuferin in diesem Zusammenhang Zusagen abgab. Seitens der Vorkaufsrechtsstelle wurden solche Gespräche (d.h. Gespräche, die andere Inhalte oder Bindungen zur Abwendung des Vorkaufsrechts zum Gegenstand hatten) nicht geführt. Ob mit weiteren Personen Gespräche der Käuferin stattfanden, ist dem KR nicht bekannt.
Frage 2:
Welche Akteure waren an den Gesprächen mit der VKB beteiligt?
Antwort:
An den zwei Gesprächen zur Erläuterung der Inhalte der derzeitigen Fassung der Abwendungserklärung (städtisches Muster) nahmen Mitarbeiter*innen der Vorkaufsrechtsstelle und Vertreter*innen der Käuferseite teil. Auskünfte zu den teilnehmenden Personen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden.
Frage 3:
Wie oft sind solche mündlichen Vereinbarungen als Ersatz für eine Abwendungserklärung in der Vergangenheit geschehen?
Antwort:
Seitens der Vorkaufsrechtsstelle werden keine mündlichen Abwendungserklärungen/Vereinbarungen akzeptiert; es wurden bisher in keinem Fall Gespräche mit Käufer*innen über mündliche Vereinbarungen als Ersatz für eine Abwendungserklärung geführt. Dies ist auch weiterhin nicht beabsichtigt.
Frage 4:
Mit welchen Vermietern sollen in Zukunft solche Vereinbarungen geschlossen werden und mit welchen nicht?
Antwort:
Siehe bereits Antwort zu Frage 3.
Frage 5:
Wie schätzt das Kommunalreferat die Auswirkungen ein, wenn solche Vereinbarungen die Regel werden?
Antwort:
Siehe bereits Antwort zu Frage 3.