Arbeit inklusive! 1 – Runder Tisch: Autismus in der Arbeitswelt Arbeit inklusive! 2 – Beratungsstelle für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Anträge Stadtrats-Mitglieder Dirk Höpner, Hans-Peter Mehling und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 6.11.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Da es sich bei dem Antrag („Runder Tisch: Autismus in der Arbeitswelt“) um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, deren Besorgung dem Oberbürgermeister obliegt, ist eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat rechtlich nicht möglich. Die Beantwortung dieses Antrags erfolgt daher auf diesem Weg.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, auch Ihren Antrag („Beratungsstelle für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“) als Brief zu beantworten.
In Ihren o.g. Anträgen vom 6.11.2020 führen Sie aus, dass die Stadtverwaltung einen Runden Tisch für Arbeitgeber*innen etablieren solle, um Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) in der Arbeitswelt zu unterstützen sowie dass eine Beratungsstelle für Arbeitgeber*innen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, einzurichten sei. Die Unterstützung und Information von Arbeitgeber*innen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist erklärtes Ziel verschiedener Akteur*innen in München und Aufgabe der Stadtverwaltung.
Zum Antrag („Runder Tisch: Autismus in der Arbeitswelt“): Wie uns die in München etablierten Einrichtungen und Kompetenzzentren für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung darlegen, handelt es sich um einen sehr heterogenen Personenkreis, deren Belastungsspektrum von kognitiven Einschränkungen (aktuelle Prävalenz ca. 50%) bis hin zu normal- und hochbegabten Menschen reichen kann.
Die individuellen Neigungen und Möglichkeiten sind für eine gelingende Teilhabe am Arbeitsleben hinreichend zu berücksichtigen. Die Fachleute erklären, dass in erster Linie die jeweilige Person mit ihren Kompetenzen im Mittelpunkt stehen sollte. Das heißt, man vermittelt nicht Personen mit Autismus-Spektrum-Störung sondern Personen mit ihren eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen. Für dieses mitunter auch sehr langfristig angelegteMatching stehen in München gemeinnützige Organisationen, Förder- und Werkstätten sowie verschiedene Fachstellen zur Verfügung.
Hinsichtlich der Teilhabe am Arbeitsleben bietet München Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen eine gut entwickelte und ausgebaute Unterstützungs- und Beratungsstruktur. Dazu zählen unter anderem autismusfreundliche Berufsbildungswerke wie MAut und Kirchseeon sowie das Autismuskompetenzzentrum Oberbayern (autkom). Die Beratungsstelle autkom führt an, dass ihrer Einschätzung nach Unterstützungs- und Beratungsangebote in umfassendem Maße vorhanden seien. Arbeitgeber*innen finden Beratung und Serviceleistungen auch durch das Inklusionsamt, die Agentur für Arbeit München, das Jobcenter München, die wiederum in gutem Austausch mit Netzwerken für Menschen mit Behinderung stehen. Weiterhin gibt es Organisationen wie die IHK München und Oberbayern sowie Selbsthilfegruppen, die in eigenen Einrichtungen beraten, informieren und Veranstaltungen für Arbeitgeber*innen anbieten.
Die Netzwerke und Beratungszentren tragen mit ihrer Expertise auch zu wissenschaftlichen Empfehlungen zur Teilhabe von Menschen mit Autismus am Arbeitsleben bei, die unter anderem in eine Autismusstrategie für Bayern münden. Auf der Grundlage von Projektergebnissen wird die Bayerische Staatsregierung eine Autismusstrategie für Bayern entwickeln, um die Lebensbedingungen für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung in Bayern weiter zu verbessern. Im Sommer 2022 wird diese Strategie dem Landtag vorgelegt.
Das Personal- und Organisationsreferat der LHM veranstaltet Ausbilder*innen-Events rund um das Thema Inklusion. Hier gibt es beispielsweise eine Kooperation mit dem Integrationszentrum für Menschen mit Autismus MAut. Zudem vertritt das POR die LHM als Mitglied im „Netzwerk Inklusive Arbeitgeber“ der Agentur für Arbeit. Es nutzt diesen Kreis für den Wissenstransfer und die Vernetzung mit Münchner Firmen, auch für die Belange von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung.
In Anbetracht der Vielzahl der Akteur*innen und ihrer Leistungen liegt es nahe, bestehende Angebote zu nutzen, zu stärken und keine Doppelstrukturen aufzubauen. Auch die Stellungnahmen der einschlägigen Fachstellen gehen in diese Richtung.
Zum Antrag („Beratungsstelle für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“): Wie oben ausgeführt steht Münchner Arbeitgeber*innen eine ausgebaute und untereinander gut vernetzte Struktur von Beratungseinrichtungen zur Ver-fügung. Arbeitgeber*innen finden Beratung und Unterstützung durch das Inklusionsamt, die Agentur für Arbeit München, das Jobcenter München, die in stetem Austausch mit Netzwerken für Menschen mit Behinderung stehen, und Organisationen wie die IHK München und Oberbayern sowie Selbsthilfegruppen, die in eigenen Einrichtungen beraten, informieren und Veranstaltungen anbieten.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft engagiert sich u.a. im „Facharbeitskreis Arbeit“ des Behindertenbeirats und im Arbeitskreis „Arbeit und Beschäftigung“ des zweiten Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, um stetig die Beschäftigungssituation für Menschen mit Behinderung zu verbessern, und es wird prüfen, ob gleichstellungs- spezifische Aspekte zu beleuchten sind.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird in den Arbeitskreis „Arbeit und Beschäftigung“ die Anregungen aus den eingeholten Stellungnahmen mit dem Ziel einbringen, gemeinsam Handlungsansätze zu prüfen, um Verbesserungen für die Situation von Erwerbspersonen mit Autismus-Spektrum-Störung voranzubringen. Die gezielte Ansprache von Arbeitgeber*innen ist bereits Bestandteil der Arbeit des Arbeitskreises und eng an die vorhandenen Angebote angebunden.
Gemeinsam mit den Partner*innen wird geprüft, welche zusätzlichen Informationen zu Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen als Arbeitnehmer*innen im Rahmen von Job- und Ausbildungsmessen, die u.a. auch vom Referat für Arbeit und Wirtschaft regelmäßig veranstaltet werden, aufgenommen werden können, um so Informationslücken zu schließen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.