Zahl was es Dir Wert ist – Konzept zur Erhöhung der Besucher in städtischen Museen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 2.11.2016
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Mit Antrag Nr. 14-20/A 02606 der Stadtratsfraktion Freiheitsrechte Transparenz und Bürgerbeteiligung vom 2.11.2016 wurde angeregt, die Besucherzahlen der Museen u.a. durch freien Eintritt für einen befristeten Zeitraum unter dem Motto „Zahl, was es Dir Wert ist“ zu ermöglichen. Am 21.3.2017 wurde seitens des Kulturreferats als Zwischennachricht mitgeteilt, dass dieses Anliegen im Rahmen der Satzungsänderung behandelt wird, die den Rahmen für die Gebührenerhebung vorgibt, innerhalb dessen eine gewisse Flexibilität für die Museen besteht.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 2.11.2016 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Rechtsabteilung des Direktoriums hat nach entsprechender Prüfung festgestellt, dass der Bestimmtheitsgrundsatz von Satzungsregelungen die Festlegung des Eintrittspreises durch die Besucherin bzw. den Besucher nach eigenem Ermessen oder in Form einer Spende für verschiedene Zeiträume grundsätzlich nicht zulässt. Möglich sei es aber, eine anlassbezogene Preisvariabilität z.B. durch Aktionstage oder einen Aktionsmonat herzustellen und hier anlassbezogen besonders günstige Angebote zu schaffen; diese Möglichkeiten werden in neuen Satzungen aufgenommen und so eine deutliche Ausweitung der Ermäßigungstatbestände erreicht. Der Intention des Antrags wird somit entsprochen.
Ferner kann durch die Neufassung auch auf Sondersituationen der Häuser (wie z.B. eine Beeinträchtigung des Museumsbesuchs durch Baumaßnahmen) reagiert werden. Auch Kurzbesuche werden so ermöglicht.
Ursprünglich bestand die Absicht, diese Informationen im Rahmen eines Vorschlags zur Satzungsänderung für die städtischen Museen vorzulegen. Da die Neufassung der Satzung aber auch andere für die Stadt wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Benutzung öffentlicher Einrichtungen durch Dritte berührt und hierzu seit 2017 ein Verfahren vor verschiedenenGerichten anhängig ist, konnte diese Satzungsänderung bisher leider nicht zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die durch die Pandemie entstandene, schwierige Haushaltslage zwingt uns zudem, alle Einnahmequellen auszuschöpfen, denn es gilt, die Einnahmen der Landeshauptstadt München zu steigern, um einen genehmigungsfähigen Haushalt sicherzustellen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.