Hoffnung schaffen durch Testungen – Münchens Weg aus dem Lockdown
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 18.2.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Zu Ihrem Antrag vom 18.2.2021 teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits entsprochen wurde. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen deshalb Folgendes mit:
Nach der Bayerischen Teststrategie konnten sich bis zu den Osterferien alle Schüler*innen vor Wiederaufnahme des Unterrichts am kommunalen Testzentrum der Landeshauptstadt München auf der Theresienwiese oder durch niedergelassene Ärzt*innen testen lassen.
Zwischenzeitlich hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung unter Aufsicht an allen Schulen für Lehrpersonal und Schüler*innen aller Altersstufen in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt.
Das Gesundheitsreferat steht im engen Austausch mit Vertreter*innen der Münchner Kinderärzt*innen sowie auch mit den Verantwortlichen am Haunerschen Kinderspital für die sog. Virenwächter-Studie und hatte auch Kontakt mit den Verantwortlichen der Pilotstudie für Gurgel-Pooltestungen in Regensburg mit dem Ziel, im Bereich der Landeshauptstadt München entsprechende Ansätze zu erproben.
17 Münchner Grundschulen nehmen an der Virenwächter-Studie teil. Hier werden PCR Testungen mittels sog. Salivetten (=Lutschschwämmchen) durchgeführt, parallel wird ein Pooltestungsverfahren evaluiert. Die Teilnahme an der Regensburger Studie wurde aus organisatorischen und medizinischen Gründen zurückgestellt.
Negative Testergebnisse, sei es durch Antigen-Schnelltests und derzeit auch bei Pooltests, dürfen jedoch nicht als vollständige Sicherheit verstanden werden. Es ist auch in jedem Falle erforderlich, trotz eines negativen Antigentestergebnisses weiterhin die AHA+L-Regeln einzuhalten und sich beim Auftreten von Symptomen mittels PCR testen zu lassen.
Mittlerweile kann das Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München auf ein dichtes Netz privat betriebener Schnellteststellen verweisen, andenen sich Münchner Bürger*innen kostenlos testen lassen können (sog. Bürgertestungen nach § 4a der Bundes-Testverordnung). Hinzu kommen ferner vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beauftragte Apotheken, ohne Beauftragung arbeitende private Schnellteststellen (in der Regel sind die Tests hier allerdings kostenpflichtig) sowie das seit 3.5.2021 vom Gesundheitsreferat betriebene kommunale Schnelltestzentrum auf der Theresienwiese. Zudem bieten verschiedene Teststellenbetreiber auch Testungen unmittelbar vor Betrieben an, beispielsweise vor Baumärkten oder großen Biergärten.
Das Angebot dürfte weiter steigen, insbesondere, weil die Nachfrage interessierter Betreiber*innen nach Beauftragungen des Gesundheitsreferats für kostenlose Bürgertestungen ungebrochen ist. Nicht zuletzt dank eines pragmatischen, unkomplizierten Verwaltungsverfahrens werden Neu-Beauftragungen fast täglich vorgenommen.
Mit Stand vom 15.6.2021 stellt sich die Situation in München hinsichtlich kostenloser Testmöglichkeiten wie folgt dar (zum Teil nach Eigenauskünften der Betreiber*innen):
Anzahl Betreiber*innen: 94
Anzahl Stationen: 209
Tägliche Kapazitäten: 99.561
Tatsächlicher täglicher Abruf im Schnitt (KW 23): 6.899
Anzahl Apotheken (laut StMGP): 153
Das Gesundheitsreferat macht den Betreiber*innen zwar keine Vorgaben, wo die Teststellen betrieben werden sollen, die Erfahrung zeigt jedoch bislang, dass die Betreiber*innen Standorte von Konkurrenten berücksichtigen und sich entsprechend Standorte suchen, die ausreichend Kundschaft versprechen. Dies kann auf www.testen-muenchen.de grafisch nachvollzogen werden. Insofern ist die benötigte Dezentralität des Angebots bereits vorhanden.
Kostenlose Testungen sind also bereits in großem Umfang flächendeckend möglich. Ein darüber hinausgehendes Angebot ist aus Sicht des Gesundheitsreferats nicht notwendig.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.