Kampagne „Landeshauptstadt München – Hier lebt Inklusion“ I
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 21.12.2020
Antwort Baureferat:
Sie haben am 21.12.2020 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München wird beauftragt, geeignete Plätze (Spielplätze, Kindertageseinrichtungen) mit Schildern auszustatten, auf denen für Kinder bedeutsame Wörter in verschiedenen Sprachen, mit kindgerechten Gebärden-Illustrationen und Braille-Schrift abgebildet sind. Zusätzlich sollen diese Schilder mit QR-Codes versehen werden, die zu Videos führen, auf denen taube Kinder die jeweilige Gebärde zeigen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag vom 21.12.2020 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Das Referat für Bildung und Sport hat zu Ihrem Antrag vom 21.12.2020 wie folgt Stellung genommen:
„Grundsätzlich wird die Idee, den Kindern Hinweise auf Grundgebärden und Brailleschrift zu geben, vom Referat für Bildung und Sport als sinnvolle Ergänzung zur gelebten Inklusion in den Kindertageseinrichtungen gesehen. Eine kindgerechte Ausführung muss auch auf die unterschiedlichsten Konzepte der Trägerlandschaft eingehen können. Inwieweit eine Aufstellung von Schildern hier zielführend ist, ist sicher von der Machart, der Größe und der Orte der Aufstellung abhängig. Nach Erfahrung von RBS-KITA gibt es häufig im Eingangsbereich durch die Anbindung an die (öffentliche) Straße bereits relativ viele Schilder (Halteverbot, Zebrastreifen etc.), so dass ein zusätzliches Schild von den Kindern nicht mehr bewusst wahrgenommen und auch zur allgemeinen Unübersichtlichkeit für Erwachsene beitragen würde. Das als Beispiel gezeigte Schild ist für Kinder, die nicht lesen können, nur bedingt geeignet und müsste daher weiterentwickelt werden.
Um die aktive Auseinandersetzung von Kindern ab dem Grundschulalter mit Gebärdensprache und Brailleschrift in die pädagogische Arbeit integrieren zu können, sollten sich die Schilder bevorzugt im Schulgebäude, mindestens jedoch auf dem Schulgelände befinden.Als wirkungsvolle aber auch sparsame Maßnahme könnten die Raumbezeichnungen in Grundschulen/Tagesheimen neu gestaltet und um die beschriebenen Inhalte ergänzt werden. Diese sind i.d.R. lediglich aus Papier, welches sich zwischen 2 Plexiglasscheiben befindet und problemlos durch die Technische Hausverwaltung gewechselt werden kann.
Das einheitliche Schild, vgl. zur Darstellung im Stadtratsantrag, wird dabei vielmehr als Ergänzung gesehen, um die Maßnahme öffentlichkeitswirksam zu gestalten.
Wichtig ist bei einer kindgerechten Beschilderung, dass die Symbole einfach und farblich klar strukturiert sein sollten.
Für Kinder im Schulalter sollte eine Erläuterung auf Schildern in einfacher Sprache (kurze Wörter, verständliche Wörter, einfache Wortformen, kurze Sätze, übersichtlicher Text, gut lesbare Schrift, deutliche Bilder) erfolgen.“
In seiner gemeinsamen Stellungnahme zu Ihren Anträgen „Kampagne ‚Landeshauptstadt München – Hier lebt Inklusion‘ I und II“ hat der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München zusammen mit dem Behindertenbeauftragten und dem Facharbeitskreis Freizeit und Bildung Folgendes mitgeteilt:
„Die Anträge schlagen Maßnahmen vor, die zur Bewusstseinsbildung der (Stadt-) Bevölkerung gemäß Artikel 8 der UN – Behindertenrechtskonvention beitragen.
Maßnahmen, die in diesem Sinne zur Bewusstseinsbildung beitragen, begrüßen wir grundsätzlich. Da sich die Landeshauptstadt München aufgrund der Covid 19 Pandemie in schwierigen finanziellen Zeiten befindet, würden wir jedoch die Umsetzung der beiden Anträge als nicht prioritär sehen.“
Das Baureferat schließt sich der Stellungnahme des Referats für Bildung und Sport sowie des Behindertenbeirates der Landeshauptstadt München an.
Der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München hat mitgezeichnet. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.