Die Landeshauptstadt vereinheitlicht mit sofortiger Wirkung die Regeln für Hotspots im Stadtgebiet. Die nächtlichen Alkoholkonsumverbote am Gärtnerplatz und am Wedekindplatz können auf Grundlage der infektiologischen Bewertung durch das städtische Gesundheitsreferat angesichts der Inzidenz nicht mehr aufrechterhalten werden und entfallen. Sie werden jeweils durch ein nächtliches Verbot von Glasbehältnissen ersetzt. Wie im Nordteil der Türkenstraße sind nun das Mitführen und das Benutzen von Glasbehältnissen – also Glasflaschen, Gläser oder Krüge – in öffentlichen Bereichen von Gärtnerplatz und Wedekindplatz täglich in der Zeit von 20 bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Das Verbot soll den vor allem mit Alkoholkonsum einhergehenden Gefahren von Glasbehältnissen entgegentreten – ganz gleich, ob sie lautstark auf dem Boden zerschlagen, geworfen oder sonst zum Angriff verwendet werden. Scherbenfelder auf Straßen und Gehwegen sind besonders für Kinder, Radfahrende und Tiere gefährlich. Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden. Von dem Verbot ausgenommen sind die Freischankflächen der Gastronomie während der Öffnungszeiten, ebenso Personen, die Glasbehältnisse von oder zu ihrer Wohnung oder Betriebsstätte transportieren.
Auch für den Gärtnerplatz und den Wedekindplatz gilt: Bei mobilen Lautsprechern ist die Lautstärke gemäß städtischer Hausarbeits- und Musiklärmverordnung so einzustellen, dass andere nicht erheblich belästigt werden. In der Zeit von 22 bis 7 Uhr darf die Nachtruhe durch das Benutzen solcher Geräte nicht gestört werden. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen diese Verbote sind mit Bußgeld bewehrt. Das Erregen von Lärm, der die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Am vergangenen Mittwoch hat die Vollversammlung des Stadtrats die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit die Ludwigstraße zwischen Siegestor und Odeonsplatz an Wochenenden für Feiern gesperrt werden kann. Aus diesem Anlass hat sich gestern der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter mit der Thematik befasst. Fest steht nun, dass es zumindest an den kommenden beiden Wochenenden noch keine Sperrung der Ludwigstraße geben wird. Die Planungen hierfür erfordern einen gewissen Vorlauf. Zudem sollen die Erfahrungen mit den aktuellen Hotspot-Regelungen in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Die Stadtverwaltung ist in laufender Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München, um auf spontane Zusammenkünfte reagieren zu können und hat wie auch in den vergangenen Jahren Vorkehrungen für mögliche Nutzungen der Ludwig- und Leopoldstraße als spontane Feiermeile getrof- fen. Schon jetzt gilt an sämtlichen Spieltagen der UEFA EURO 2020, also nicht nur zu den in München ausgetragenen Spielen, auf der Ludwig- und Leopoldstraße zwischen Odeonsplatz und Münchner Freiheit ein Verbot von Glasbehältnissen und Pyrotechnik. Die Regelung gilt an allen Spieltagen ab einer Stunde vor Spielbeginn bis 5 Uhr morgens des Folgetages. Dadurch sollen Gefahren gemindert werden, die von Glasbehältnissen und Pyrotechnik besonders in Verbindung mit größeren Menschengruppen und Alkohol ausgehen.
Die zu Grunde liegende Allgemeinverfügung mit dem konkreten Verbotsbereich und allen weiteren Informationen zum nächtlichen Verbot von Glasbehältnissen auf Gärtnerplatz und Wedekindplatz wird online auf www.muenchen.de/amtsblatt bekanntgegeben.