Schulkantine auf Rädern – Mensamobil
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 11.2.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 11.2.2021 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Landeshauptstadt München mit einem mobilen Angebot die Mittagsverpflegung von Schulkindern organisiert.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
An allen Schulstandorten in München, an denen die Mensa mit städtischem Personal betrieben wird, steht das Team für die Versorgung der Schüler*innen auch während der coronabedingten Schulschließungen bereit. Die einzige Voraussetzung ist eine Mindestanzahl von sieben Schüler*innen, die in der Schulmensa essen möchten.
An allen Schulen an denen die Mensa verpachtet ist, spricht sich die Schulleitung mit den jeweiligen Pächter*innen ab. So kann an vielen Schulen ein verkleinertes Essensangebot unterbreitet werden.
Generell obliegt die Organisation des Schulessens der Schulleitung, die zusammen mit dem Essensgremium kreative Lösungen mit den jeweiligen Pächter*innen besprechen, das bedarfsgerecht und bezahlbar ist. Sollte eine Schule Probleme haben, Essen für die Schüler*innen zur Verfügung zu stellen, da es sich für die jeweiligen Pächter*innen, an ihrer Schule aufgrund einer zu geringen Essensteilnehmer*innenanzahl nicht lohnt, könnten unsere städtisch betriebenen Standorte aushelfen. Entweder die kleine Schüler*innengruppe kann nach Anmeldung zu der Schule mit städt. Mensapersonal zum Mittagstisch gehen oder es können von dort Lunchpakete abgeholt werden.
Die Schulen, die in eine Versorgungsnotlage kommen, weil ihre Pächter*innen bedingt durch die Corona-Pandemie womöglich aufgeben müssen, wenden sich an das Referat für Bildung und Sport bzw. dessen zuständigeAbteilungen. Es wird dann unbürokratisch nach einer Interimslösung gesucht, bis im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens wieder ein/e Pächter*in gefunden wird.
Die Pächter*innen haben das Vorrecht auf die Versorgung an der jeweiligen Schule. Solange sie in Kontakt mit der Schulleitung nach Lösungen suchen, wäre es unlauter, ein zusätzliches Angebot in Form eines Food-Trucks in Konkurrenz zuzulassen. Dies wäre aber in Abstimmung mit den Pächter*innen auf Wunsch der Schule mit Unterstützung aus dem Referat für Bildung und Sport denkbar.
Die Abholung von Essen aus dem Homeschooling heraus würde dem Infektionsschutzgedanken widersprechen. Zentrales Anliegen des Verbots von Präsenzunterricht bei hohen Inzidenzwerten ist es, dass die Menschen zu Hause bleiben und weniger Begegnungen „unterwegs“ stattfinden. Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sollte vermieden werden, ebenso wie ein Treffen unterschiedlicher Personengruppen in der Schule.
Eine Belieferung „frei Haus“ kann zu den Konditionen, die im Pachtvertrag festgelegt sind, von den Pächter*innen nicht geleistet werden. Allerdings könnte auf Wunsch der Schüler*innen bzw. Eltern das Essensgremium einer Schule mit den Pächter*innen besprechen, ob und ggf. mit welchen Konditionen das Mensaessen nach Hause geliefert werden kann. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass die Speisen über längere Zeiträume warm gehalten werden müssten, was die Speisenqualität ernährungsphysiologisch stark beeinträchtigen würde.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.