Sportfläche TSV Großhadern wieder beleben
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm und Johann Stadler (CSU-Fraktion) vom 8.11.2019
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 8.11.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, die Sportfläche auf dem Areal Sauerbruchstraße/Franz-Kendler-Straße/Heiglhofstraße in Zusammenarbeit mit dem TSV Großhadern zu einem modernen Outdoor Sport Park wiederzubeleben. Sie baten weiter zu prüfen, ob dieser dann verbesserte Sportplatz an der Franz-Kendler-Straße mit einer neuen Sportfläche auf dem Max-Lebsche-Platz zu einem Sportband für die ganze Haderner Bevölkerung verbunden werden kann.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der TSV Großhadern steht bereits seit einiger Zeit in engem Austausch mit dem Studentenwerk, dem Bezirksausschuss 20 sowie dem Sportamt, um die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Neu- und Umgestaltung des Areals abzuklären und zukunftsfähige Lösungen für eine neue sportliche Nutzung zu finden.
Das genannte Grundstück befindet sich im Eigentum des Studentenwerks, welches nach Aussage des Vereins bereits grundsätzliches Interesse an einer neuen sportlichen Nutzung der Fläche gezeigt hat.
Pandemiebedingt konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschlie-ßende Entscheidung für die künftige sportliche Nutzung dieses Areals durch die Beteiligten herbeigeführt werden.
Ein finales Konzept liegt dem Sportamt aktuell nicht vor.Wie der Verein dem Sportamt auf Nachfrage mitteilte, wurde der weitere Entscheidungsfindungsprozess auf das Jahr 2021 verschoben.
Das Referat für Bildung und Sport – Sportamt steht dem Verein auch weiterhin beratend zur Seite. Sofern für das Vorhaben die entsprechenden Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München vorliegen, wie beispielsweise eine langfristige Nutzungsüberlassung des Grundstücks an den Verein, wird das Sportamt selbstverständlich eine Förderung prüfen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.