Betriebsgebäude der Bezirkssportanlage Feldbergstraße 65 energetisch sanieren
Antrag Stadträte Hans Podiuk und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 29.8.2018
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihren o.g. Antrag nehme ich Bezug.
Der im Betreff genannte Antrag wurde bereits im Stadtrat behandelt (vgl. Beschluss der Vollversammlung vom 27.11.2019, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/ V16719). Der Stadtratsantrag blieb aufgegriffen bis zum 31.12.2020. Eine weitere Behandlung des Antrags sollte im Herbst 2020 im Rahmen des ursprünglich geplanten 4. Sportbauprogramms erfolgen. Eine Befassung des Stadtrats zu weiteren Sanierungen von Sportstätten war jedoch aufgrund der gesamtstädtischen Vorgaben zur Haushaltseinsparung nicht möglich. Eine weitere Fristverlängerung kann nicht gewährt werden. Daher muss die Behandlung des Antrags schriftlich oder durch Stadtratsbeschluss erfolgen. Da derzeit kein weiterer Beschluss des Stadtrats zu weiteren Sportbauprogrammen absehbar ist, erfolgt die Beantwortung auf diesem Wege.
Der Antrag lautet wie folgt:
„Um die notwendigen Kapazitätserweiterungen der Sanitärräumlichkeiten, zusätzliche Räume, wie Versammlungs- und Schulungsräume, Büros und Lagermöglichkeiten sowie einen Schießstand für die SG Gemütlichkeit Trudering zu schaffen, werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Aufstockung des gesamten Altbaubestands und des Erweiterungsbaus in Holzständerweise,
- Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage,
- Erneuerung der Fenster und Türen im Altbau,
- Dämmung des Altbaus durch Wärmedammverbundsystem (Holzdämmstoff),
- Installation einer solarthermischen Anlage zur Warmwasser-Bereitung und eine Photovoltaik-Anlage zur direkten Stromversorgung (Süd-Dach auf 65 m).“
Hierzu teile ich Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, auf diesem Weg zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Die Landeshauptstadt München hat auf Grundlage der im Sportbauprogramm 2017 beschlossenen Kriterien die jährliche sport- und baufachliche Bewertung der städtischen Freisportanlagen zuletzt 2019 durchgeführt. In der aktuellen Projektliste haben 29 Standorte höchste bzw. hohe Prioritätund sollen daher in den nächsten Jahren modernisiert werden. 12 Standorte wurden bzw. werden im Rahmen der ersten drei Maßnahmenpakete bereits saniert. Der Fokus der städtischen Investitionen liegt dabei auf einer sportfunktionalen, bedarfsgerechten, dem heutigen Baustandard entsprechenden Ausstattung der städtischen Sportimmobilien. Dazu gehört auch eine energieeffiziente Bauweise und Bewirtschaftung der städtischen Sportanlagen.
Bei den Standorten in der Projektliste wird unterschieden, ob der Schwerpunkt der erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebäudebestand der Sportstätte oder rein bei den Freisportanlagen liegt (die Fertigstellung der Freisportanlagen in der Feldbergstraße sind bereits erfolgt). Diese Aufteilung trägt dem Umstand Rechnung, dass Gebäude in der Regel eine längere technische Lebenszeit haben als Freisporteinrichtungen. So kann sich an einem Standort z.B. das Betriebsgebäude noch in einem guten Zustand befinden, der Kunstrasenplatz aber bereits am Ende seiner technischen Lebenszeit sein. Dies ist bei der Planung der Investitionen zu berücksichtigen. Jährlich können in der Regel in einem Maßnahmenpaket zwei Projekte mit Gebäudebestand und Freianlagen sowie zwei reine Freianlagen-Projekte zusammengefasst werden.
Nach sport- und baufachlichen Kriterien entspricht der Gebäudebestand der Bezirkssportanlage Feldbergstraße 65 nicht mehr vollumfänglich dem heutigen Standard. Aus diesem Grund ist die Modernisierung des Gebäudebestandes im Sportbauprogramm, Teil 1 mittlerweile in der A-Kategorie vorgemerkt (vgl. o.g. Sitzungsvorlage). Eine Aufnahme in das 4. Maßnahmenpaket hat jedoch im Vergleich zu anderen Standorten mit der Kategorie A nicht die höchste Priorisierung, dennoch soll das Vorhaben voraussichtlich bereits im 5. Maßnahmenpaket umgesetzt werden können.
Wie eingangs beschrieben, ist aufgrund der Corona-Pandemie bzw. aufgrund der aktuellen Haushaltslage noch nicht absehbar, wann ein nächster Beschluss zum Sportbauprogramm erfolgen kann. Aus diesem Grund
kann abschließend hier noch kein Zeitpunkt definiert werden, wann die Maßnahme in der Feldbergstraße umgesetzt werden bzw. wann weitere geplante Sanierungen von Sportanlagen in der Landeshauptstadt München im Rahmen des Sportbauprogramms angestoßen werden können. Da die Angelegenheit bereits in der Vollversammlung vom 27.11.2019 behandelt wurde, wird das Schreiben an alle ehrenamtlichen Stadträt*innen zugeleitet.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit geschäftsordnungsgemäß damit erledigt ist.