Freilegung und Renaturierung des Hachinger Bachs vorantreiben
Antrag Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (CSU-Fraktion) vom 2.12.2020
Antwort Baureferat:
Sie haben am 2.12.2020 Folgendes beantragt:
„Die zuständigen Referate berichten dem Stadtrat im ersten Halbjahr 2021 über den Sachstand zur 2014 beschlossenen Freilegung und Renaturierung des Hachinger Bachs und bemühen sich, bis dahin die verbleibenden Flächen zu sichern.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit einem Schreiben zu beantworten.
Die aufgrund erforderlicher verwaltungsinterner Abstimmungen entstandene Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Zu Ihrem o.g. Antrag teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Mit Beschluss des Bauausschusses vom 11.5.2010 („Hachinger Bach, Renaturierung zwischen Kampenwandstraße und Hüllgraben“, Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 03937) wurde das Baureferat beauftragt, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Offenlegung des verrohrten Hachinger Bachs einschließlich der Herstellung des bachbegleitenden Grünzuges zu erarbeiten und die wasserrechtliche Genehmigung einzuholen. Auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses und der Förderzusage des Freistaates Bayern beauftragte die Vollversammlung des Stadtrates mit Beschluss vom 1.10.2014 („Freilegung Hachinger Bach zwischen Kampenwandstraße und Hüllgraben“, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 00902) das Baureferat mit der Ausführungsplanung und, unter der Voraussetzung eines positiven Ergebnisses der Grundstücksverhandlungen für alle Grundstücke, mit der Durchführung von Vorwegmaßnahmen und der Vorbereitung der Bauausführung.
Für die Freilegung des Hachinger Bachs ist der Erwerb nichtstädtischer Grundstücke bzw. die Bestellung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zugunsten der Stadt München notwendig. Das Kommunalreferat erhielt den Auftrag, die für das Projekt benötigten Flächen zu erwerben bzw. entsprechende Dienstbarkeiten zu vereinbaren. Sämtliche von der Maßnahme betroffenen Grundstückseigentümer haben zeitnah einKaufangebot bzw. ein Angebot für eine Dienstbarkeitsbestellung erhalten. Die Verhandlungen mit den Eigentümern gestalten sich jedoch schwieriger als erwartet.
Der Sachstand zu den Grundstücksverhandlungen stellt sich wie folgt dar:
Die Erwerbsverhandlungen bezüglich des Grundstückes Flst. 421/128 sowie einer Teilfläche aus Flst. 411/45 konnten bedauerlicherweise nicht abgeschlossen werden. Auf Wunsch der Eigentümerin soll statt einem Erwerb der Flächen nunmehr eine Dienstbarkeitsregelung angestrebt werden. Entsprechende Dokumente sind in Ausarbeitung, über einen Abschluss der Verhandlungen kann keine Aussage getroffen werden.
Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über einen Städtebaulichen Vertrag für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2127 (Truderinger Staße) fanden auch Verhandlungen über die Teilflächen des Grundstückes Flst. 424 der Gemarkung Berg am Laim statt, die für die Freilegung und den naturnahen Ausbau des Hachinger Baches benötigt werden. Diese Flächen konnten für den Ausbau des Hachinger Baches gesichert werden.
Für Teilflächen des Grundstückes Flst. 373 der Gemarkung Berg am Laim wurde der Eigentümerin ein Angebot für die Bestellung einer Dienstbarkeit unterbreitet und ein entsprechender Dienstbarkeitsentwurf übermittelt. Die daraufhin übersendeten Änderungswünsche sind komplex und befinden sich in der Prüfung.
Parallel zu den Grundstücksverhandlungen durch das Kommunalreferat führt das Baureferat die Ausführungsplanung fort. Mit Abschluss der Grundstücksverhandlungen kann mit den Vorwegmaßnahmen begonnen werden. Ein zeitlicher Verzug wird damit minimiert.
Das Kommunalreferat hat mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.