Veranstaltungs- und Kulturbetriebe entlasten – Pachtzins für Werbeflächen vorübergehend anpassen
Antrag Stadträte Leonhard Agerer und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 12.5.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, „Verträge mit Außenwerbungsunternehmen anzupassen und coronabedingt die Pacht zu reduzieren. Die Reduzierung soll mittelbar den besonders betroffenen Unternehmen – insbesondere aus der Veranstaltungsbranche – zu Gute kommen. Dies ist bei einer vertraglichen Änderung zu fixieren.“ Die beantragten vorübergehenden Anpassungen des Pachtzinses haben keine grundsätzliche Bedeutung und lassen keine erheblichen Verpflichtungen erwarten. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 S.1 Nr.1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Für die von Ihnen gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Zur Begründung des Antrags führen Sie aus:
„Die Veranstaltungs- und Werbebranche leidet besonders unter Corona. Gebuchte Werbeflächen für Veranstaltungen, die coronabedingt ausfallen müssen, können derzeit nicht so storniert werden, dass eine merkliche Entlastung entsteht. Aufgrund der Gesamtlage der Werbebranche mit mangelnden Ersatzbuchungen und gleichzeitigem Preisverfall, fehlen den städtischen Konzessionsnehmern die wirtschaftlichen Spielräume, um den besonders betroffenen Unternehmen bei Stornierungen aufgrund von Ausfall von Festivitäten und Veranstaltungen substanzielle Abschläge zu gewähren. Hier kann die LH München als Verpächterin der Flächen kurzfristig Abhilfe schaffen.“
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen mitteilen, dass die Entlastung der Veranstaltungsbetriebe und Kulturveranstalter*innen durch kulante Regelungen bei pandemiebedingten Stornierungen erfolgt ist. Das Kulturreferat hatte sich vermittelnd engagiert, sodass unverantwortliche finanzielle Härten vermieden werden konnten.Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.