Sichere Schul- und KiTaöffnungen gewährleisten II
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Barbara Likus, Lars Mentrup, Cumali Naz, Lena Odell, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) und Anja Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Judith Greif, Anna Hanusch, Sofie Langmeier, Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 4.2.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, die Schul- und Kitaöffnungen mit einem Monitoringkonzept zu begleiten, das größtmöglichen Infektionsschutz gewährleistet. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 17.2.2021 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Im Rahmen des Contact-Tracing durch das Gesundheitsreferat (GSR) der Landeshauptstadt München wurde bereits im Frühstadium der Pandemie ein eigenes Team gebildet, das sich ausschließlich mit der Beratung der Einrichtungsleitungen und dem Management von Infektionen mit SARS-CoV-2 im Bereich der Schulen und Kindertagesbetreuung befasst. Auf Grund der vielen, sich wiederholt ändernden Sonderregelungen sowohl im Bereich Kindertagesbetreuung als auch im schulischen Bereich wurde bei der Schaffung der Sonderorganisation CTT auf der Messe ein eigenständiges Team beibehalten. Dieses Team ist voll integriert und arbeitet ebenfalls im 2-Schichtbetrieb.
Sowohl die Beratung der Einrichtungen, eventuell nötige Schließungen als auch das Management der Kontaktpersonen im Umfeld der Einrichtungen werden durch das Team gewährleistet.
Seit Februar 2021 werden nachgewiesene Infektionen mit SARS-CoV-2 im schulischen Bereich über ein webbasiertes Formular gemeldet. Damit sind Meldungen tageszeit-unabhängig möglich und es kommt zu keinen Verzögerungen durch belegte Telefonleitungen. Alle für das weitere Vorgehen entscheidenden Informationen werden standardisiert abgefragt, was eine schnelle Bearbeitung ermöglicht. Die Listen mit potentiellen engen Kontaktpersonen in den betroffenen Gruppen und Klassen werden ebenfalls digital übermittelt.Auf Grund der sich wiederholt ändernden Rahmenbedingungen ist es nötig, ein technisch leicht anpassbares Online-Formular vorzuhalten, da andernfalls ein deutlich erhöhter Mehraufwand entstehen würde. So konnte inzwischen auch die Meldung von positiven Selbsttests aus dem schulischen Bereich integriert werden. Wird ein positiver Selbsttest durch eine Schulleitung gemeldet, ist dies mit einer automatischen Aufforderung an die betroffene Person bzw. die Erziehungsberechtigten zur PCR-Testung und mit der Erfassung der Meldungen verbunden. Für potentielle Schlie-ßungen ist ausschließlich der Nachweis von SARS-CoV-2 Infektionen mittels PCR-Testung ausschlaggebend.
Aus all diesen Angaben werden die entsprechenden Informationen in das im GSR verwendete Dokumentationssystem übertragen, die Angaben ggf. per Telefonat verifiziert und dann die entsprechend nötigen weiteren Schritte (Klassenschließung, Quarantäne-Anordnung, etc.) eingeleitet. Im Dokumentationssystem wird immer vermerkt, wenn eine infizierte Person (IP) eine Gemeinschaftseinrichtung wie Schule oder Hort besucht. Bei den Schließungen werden alle IP sowie einrichtungsbezogenen Kontaktpersonen erfasst. Dadurch können alle in der Folge auftretenden weiteren infizierten Personen identifiziert werden und es ist eine Aussage zum Ausbruchsgeschehen möglich.
Die Kerndaten zu Schließungen von Gruppen bzw. Klassen werden schulartspezifisch jeweils tagesaktuell veröffentlicht. Wöchentlich veröffentlicht werden die Angaben zu den durchgeführten Selbsttests im schulischen Bereich.
Führt die Meldung einer infizierten Person nicht zu einer Schließung (kein Anhalt von relevanter Exposition bei konsequenter Einhaltung der AHA-L Regeln), so werden auch diese Meldungen dokumentiert. Die zwischenzeitlich verwendete Meldesoftware erlaubt die einrichtungsspezifische Erfassung von IP und ermöglicht die Nachverfolgung von Infektionen an den einzelnen Schulen. Damit wird eine mögliche Infektionsausbreitung im schulischen Kontext erfasst. So wurden dem GSR im April 2021 insgesamt 558 IP im schulischen Bereich gemeldet. Es kam dabei aber nur zu 28 Schließungen, die meisten davon im Bereich der Betreuung. Bei 530 Meldungen erfolgte keine Schließung. Bei diesen 530 IP wurden in der Folge 20 weitere IP registriert. Es handelte sich dabei fast ausschließlich um eine weitere Person pro betroffener Gruppe. Größere Ausbrüche wurden nicht beobachtet.Erfährt eine Einrichtungsleitung von einer SARS-CoV-2-Infektion und ist sich nicht sicher über das weitere Vorgehen, kontaktiert Sie das Team Schule/Kita über die eigens für diesen Bereich eingerichtete Callcenter-Nummer und erhält eine Beratung durch speziell geschulte Mitarbeitende. Für unklare oder komplizierte Fälle steht ein eigenes ärztliches Team zur Verfügung.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen gelten andere Hygieneregeln, unter anderem weil Kinder unter 6 Jahren von der Maskenpflicht befreit sind und auch das Abstandsgebot so nicht einhaltbar ist. Daraus resultiert insgesamt ein höherer Beratungsbedarf. Aber auch hier sind die meisten Einrichtungen inzwischen mit der Thematik von SARS-CoV-2-Infektionen im Kontext Kita vertraut.
Aufbauend auf den Erfahrungen mit der standardisierten Meldung von Infektionsfällen im schulischen Bereich, wird aktuell für Meldungen von IP im Bereich der Kindertagesbetreuung ein Online-Meldeportal entwickelt. Damit soll auch im Bereich der Kindertagesbetreuung die Erfassung und Bearbeitung der Daten standardisiert werden. Wichtig ist, dass eine einrichtungsspezifische Betrachtung der Infektionen über die Meldesoftware möglich ist. So können größere Ausbrüche erkannt werden.
Die Dokumentation und das Monitoring des Infektionsgeschehens im Bereich der Kitas entspricht dem System, das bei den Schulen angewendet wird. So wurden im April 2021 insgesamt 138 Kitagruppen bzw. Einrichtungen geschlossen, bei 73 waren die Indexpersonen Kinder, in 89 Fällen waren es Mitarbeitende. Es wurden 17 weitere Kinder und 7 weitere Mitarbeitende im Zusammenhang mit dem Geschehen mit SARS-CoV-2 infiziert.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung steht den Einrichtungsleitungen ebenfalls das Callcenter zur Verfügung. Es werden weiterhin häufig persönliche Beratungen für vielfältige, oft komplexe Fragestellungen durch die Einrichtungsleitungen nachgefragt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.