Den Sport in München voranbringen I: Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Bezirkssportanlagen
Antrag damalige Stadtrats-Mitglieder Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 19.4.2018
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihren o.g. Antrag nehme ich Bezug.
Der im Betreff genannte Antrag wurde bereits im Stadtrat behandelt (vgl. Beschluss der Vollversammlung vom 27.11.2019, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/ V16719). Der Stadtratsantrag blieb aufgegriffen bis zum 31.12.2020. Eine weitere Behandlung des Antrags sollte im Herbst 2020 im Rahmen des ursprünglich geplanten 4. Sportbauprogramms erfolgen. Eine Befassung des Stadtrats zu weiteren Sanierungen von Sportstätten war jedoch aufgrund der gesamtstädtischen Vorgaben zur Haushaltseinsparung nicht möglich. Eine weitere Fristverlängerung kann nicht gewährt werden. Daher muss die Behandlung des Antrags schriftlich oder durch Stadtratsbeschluss erfolgen. Da derzeit kein weiterer Beschluss des Stadtrats zu weiteren Sportbauprogrammen absehbar ist, erfolgt die Beantwortung auf diesem Wege.
Der Antrag lautet wie folgt:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm zur energetischen Sanierung von städtischen Sportanlagen zu entwickeln und dieses Konzept dem Stadtrat schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Vereine, welche die Bezirkssportanlagen bewirtschaften, werden in die Erstellung des Konzepts miteinbezogen.“
Hierzu teile ich Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, auf diesem Weg zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Die Landeshauptstadt München hat auf Grundlage der im Sportbauprogramm 2017 beschlossenen Kriterien die jährliche sport- und baufachliche Bewertung der städtischen Freisportanlagen zuletzt 2019 durchgeführt. In der aktuellen Projektliste haben 29 Standorte höchste bzw. hohe Priorität und sollen daher in den nächsten Jahren modernisiert werden. 12 Standorte wurden bzw. werden im Rahmen der ersten drei Maßnahmenpakete bereits saniert.
Jährlich können in der Regel in einem Maßnahmenpaket zwei Projekte mit Gebäudebestand und Freianlagen sowie zwei reine Freianlagen-Projekte zusammengefasst werden. Der Fokus liegt dabei auf einer funktionalen,sportbedarfsgerechten, dem heutigen Baustandard entsprechenden, energieeffizienten und barrierefreien Ausstattung dieser Sportstätten. Ziel ist es, die erforderlichen Investitionen parallel zur Bevölkerungsentwicklung zügig umzusetzen, um auch perspektivisch ein adäquates Angebot an Sportstätten zur Verfügung zu haben.
Da zu den bestehenden Förderprogrammen im Beschluss des Sportbauprogramms 2019 (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16719, Beschluss des Sportausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss des Stadtrates vom 6.11.2019) bereits ausführlich berichtet wurde, werden diese hier nur noch kurz dargestellt.
1) Sanierungsmaßnahmen bei stadteigenen Gebäuden, z.B. Bezirkssportanlagen:
(Siehe Ziffer A. Fortschreibung Sportbauprogramm – Teil 1 „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung bestehender städtischer Freisportanlagen“)
- IHKM = „Integriertes Handlungsprogramm Klimaschutz in München, Klimaneutrales München/Klimaschutzprogramm 2019“:
Im Rahmen der Klimaschutzprogramme des IHKM stehen seit 2010
Finanzmittel zur energetischen Optimierung des stadteigenen Gebäudebestands und zum Einsatz erneuerbarer Energien im stadteigenen Gebäudebestand zur Verfügung. Mit diesen Klimaschutzmaßnahmen erschließt das Baureferat im Zusammenhang mit ganzheitlichen Sanierungen bzw. Generalinstandsetzungen kontinuierlich die Energie- und Kosteneinsparpotenziale im stadteigenen Gebäudebestand und intensiviert die Nachrüstung erneuerbarer Energien, insbesondere mit PV-Anlagen.
Das IHKM beinhaltet folgende Sonderprogramme:
- „Energieeffiziente Gebäudehülle und Heizungssanierung (EGuH)“
- „Stromsparen mit Schwerpunkt Beleuchtungssanierung“
- „Zusätzliche Finanzmittel für den Einsatz erneuerbarer Energien im Bestand (Strom und Wärme)“
- Grundsätzlich werden Neubau- und Sanierungsmaßnahmen auf KfW-Fördermöglichkeiten geprüft.
- Zusätzlich zu den energetischen Sanierungsmaßnahmen bei stadteigenen Gebäuden hat die Vollversammlung des Stadtrates mit demBeschluss vom 18.12.2019 „Bayerisches Versöhnungsgesetz II/Grundsatzbeschluss zur „Klimaneutralen Stadtverwaltung 2030“ und weitere Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität München 2050“ (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16525, VV vom 18.12.2019) die Wahrnehmung der Vorbildfunktion beim Klimaschutz beschlossen, mit dem Ziel, für die Münchner Stadtverwaltung nach Möglichkeit die Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 und für die Gesamtstadt bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Insbesondere wurde auch mit diesem Beschluss die Baupflicht Solar für stadteigene Gebäude beschlossen.
Zudem wurde das Baureferat hierbei beauftragt, im Benehmen mit
dem Referat für Klima- und Umweltschutz, dem Referat für Bildung und Sport und dem Kommunalreferat mit fachgutachterlicher Begleitung ein Konzept zur Erreichung eines möglichst klimaneutralen stadteigenen Gebäudebestandes und die damit verbundenen Erfordernisse darzustellen:
Dieses umfasst die Betrachtung eines für die Landeshauptstadt München definierten Niedrigstenergiestandards, die Berücksichtigung der Baustoffe, des Einsatzes von erneuerbaren Energien und der Fern-
wärme sowie mehr Grün und mehr Biodiversität.
Die Ergebnisse fließen in die vom Referat für Klima- und Umweltschutz noch für das Jahr 2021 vorgesehene Beschlussvorlage zum Maßnahmenplan „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 und Gesamtstadt 2035“ ein.
- Das Referat für Klima- und Umweltschutz führt ergänzend das Förderprogramm „Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)“ des Bundesumweltministeriums auf, das von den Kommunen in Anspruch genommen
werden kann. Zu den Fördermöglichkeiten der NKI zählen u.a.
- Straßen- oder Innenbeleuchtung und Lüftungsanlagen
- nachhaltige Mobilität
- Abfallentsorgung
- Rückbau, Sanierung und Anpassung ineffizienter Warmwasserbe- reitungsanlagen
- Hocheffizienzpumpen für Schwimmbäder
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Gebäuden
- Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung
2) Vereinsbaumaßnahmen
(Siehe Ziffer C., Sportbauprogramm – Teil 3 „Förderung von Vereinsbaumaßnahmen“):Neben den stadteigenen Gebäuden werden auch Maßnahmen, welche von Vereinen auf vertraglich überlassenen oder vereinseigenen Sportanlagen umgesetzt werden, gefördert. Das Referat für Bildung und Sport beteiligt sich an den Investitionskosten dieser Maßnahmen in Form von Zuschüssen und/oder zinslosen Darlehen. Zusätzlich zu dieser Förderung, stehen gemeinnützigen Sportvereinen zur Förderung einer energieeffizienten Bauweise und Bewirtschaftung ihrer Sportanlagen folgende Programme zur Verfügung:
- FES = „Förderprogramm Energieeinsparung“ der Landeshauptstadt München
- NKI = „Nationale Klimaschutzinitiative“ des Bundesumweltministeriums
- KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren, Nr. 219“
Die einzelnen Förderprogramme können miteinander kombiniert werden und ermöglichen damit bereits ein großes Spektrum an Fördermöglichkeiten. Je nach Förderpunkt und Förderprogramm entstehen unterschiedliche Optionen. Im konkreten Förderfall müssen diese bei der Antragsstellung berücksichtigt bzw. geprüft werden. Die genannten Förderprogramme werden der Zielsetzung des Antrages vollumfänglich gerecht. Weitere Förderprogramme zur energetischen Sanierung von stadteigenen sowie vereinseigenen Sportanlagen sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich und derzeit auch nicht vorgesehen.
Da die Angelegenheit bereits in der Vollversammlung vom 27.11.2019 behandelt wurde, wird das Schreiben an alle ehrenamtlichen Stadträt*innen zugeleitet.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit geschäftsordnungsgemäß erledigt ist.