Oberbürgermeister Dieter Reiter teilt in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss 20 (Hadern) mit, dass die Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes am Donnerstag, 22. Juli, 19 Uhr, in der Dreifachturnhalle Gaißacher Straße 8, stattfindet.
Die Leitung der Versammlung übernimmt Stadträtin Anna Hanusch, Vorsitzende der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste. Zu Beginn informieren die Versammlungsleitung und die Bezirksausschussvorsitzende Dr. Renate Unterberg über wichtige Themen und Projekte im Stadtbezirk.
Ein Kontaktnachweis je Hausstand ist erforderlich. Dieser wurde mit der Einladung an alle Haushalte versandt und ist zur Bürgerversammlung mitzubringen. Ohne Abgabe des Kontaktnachweises ist eine Teilnahme an der Bürgerversammlung nicht möglich. Eine Teilnahme an der Bürgerversammlung ist bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 nur mit Negativtest möglich. Akzeptiert werden hierfür Nachweise über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Test oder einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest. Geimpfte und genesene Personen sind von dieser Testverpflichtung ausgenommen.
Hierunter sind Personen zu verstehen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind sowie über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind (geimpfte Personen).
Gleiches gilt hinsichtlich des Vorliegens eines Nachweises einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt (genesene Personen). Die o.g. Nachweise für geimpfte und genesene Personen sind wiederum nur bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 zur Bürgerversammlung mitzubringen.
Nicht zugelassen werden Personen, die
- nachweislich mit SARS-Cov-2 infiziert sind,
- COVID-19-typische Symptome aufweisen, wie Atemwegssymptome
jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen (Informationen zu COVID-19-typischen Symptomen sind zu finden unter www.infektionsschutz.de oder www.rki.de), sich in den letzten 10 Tagen 24 Stunden oder länger in einem vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebiet oder in den letzten 10 Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben und daher einer Einreise-Quarantäne gemäß Einreise-Quarantäneverordnung unterliegen.
- In den letzten 14 Tagen wissentlich mit Personen in Kontakt gekommen sind, die mit COVID-19 infiziert waren oder
- an unspezifischen Allgemeinsymptomen bzw. respiratorischen Symptomen (Husten, Hustenreiz, Schnupfen) jeder Schwere leiden.
Eine FFP2-Maske ist zur Bürgerversammlung mitzubringen und durchgehend zu tragen, außer wenn ein Anliegen am Mikrofon vorgetragen wird. Für den Fall, dass der Schutz aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht getragen werden darf, ist ein Nachweis in Form einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich. Auf Grund der geltenden Abstandsregelungen ist das Platzangebot trotz der Größe des Versammlungsortes begrenzt.
Alle Besucherinnen und Besucher der Bürgerversammlung, die an den Abstimmungen teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen, um sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen zu können. Sie erhalten daraufhin eine Karte, die sie berechtigt, an allen Abstimmungen mitzuwirken.
Anträge sind in der Bürgerversammlung persönlich zu stellen und schriftlich einzureichen. Das entsprechende Formular findet sich im Internet unter www.muenchen.de/wortmeldung, wird aber auch zu Beginn der Bürgerversammlung ausgegeben.
Die von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge werden im Wortlaut in der Geschäftsstelle West der Bezirksausschüsse 20, 21, 22, 23 und 25, Landsberger Straße 486, für die Öffentlichkeit ausgelegt. Ebenfalls kann in der Geschäftsstelle die Stellungnahme des Stadtrates beziehungsweise des Bezirksausschusses zu den Anträgen eingesehen werden. Hinweis: Ein Gebärdensprachdolmetscherdienst ist auf Anfrage möglich. Nähere Auskünfte erteilt das Direktorium der Stadt München, Marienplatz 8, 80331 München, buergerversammlung.dir@muenchen.de, Fax 233-25241. Der Versammlungsort ist rollstuhlgerecht. Die Bürgerversammlung wird unter Einhaltung eines Schutz- und Hygienekonzeptes durchgeführt. Der Schutz der Bürger*innen und der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung hat dabei oberste Priorität. Insbesondere wird der Ordnungsdienst auf das Einhalten der Abstandsregelungen sowie das Tragen der FFP2-Maske achten. Vor und während der Bürgerversammlung wird regelmäßig gelüftet.