Ein bisschen Normalität kehrt zurück – aber die Einnahmen noch nicht überall. Bis 30. Juni konnte das Kommunalreferat gewerblichen Mieter*innen und Pächter*innen in städtischen Immobilien aufgrund der Corona-Situation auf Antrag Mieterleichterungen gewähren. Einige Gewerbetreibende in den städtischen Immobilien haben nach wie vor eine schlechte Umsatzsituation und werden sich nicht nachhaltig erholen können. Um mögliche Insolvenzen von mitunter langjährigen, teilweise inhabergeführten Geschäften und Betrieben abzuwenden, hat der Kommunalausschuss des Stadtrats heute auf Antrag der Kommunalreferentin beschlossen, den Nutzer*innen weiterhin Stundungs- und Erlassanträge zu ermöglichen.
Bis zum 31. Dezember 2021 stellt die Stadt nun Mieterleichterungen in Aussicht – vorausgesetzt, die vorrangigen Finanzhilfen von Bund und vom Land reichen nicht aus und die weiteren Voraussetzungen sind erfüllt. Gleichzeitig hat der Stadtrat auf Antrag der Kommunalreferentin beschlossen, den Verzicht auf Mieterhöhungen bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.
Kommunalreferentin Kristina Frank: „Als Partner tragen wir Verantwortung gegenüber unseren Mieter*innen. Die bisherigen Rücklagen, die viele Gewerbebetriebe hatten, sind infolge der langwierigen Pandemiesituation aufgebraucht. Deswegen ist die Lage für viele Betriebe immer noch sehr ernst. Ihnen greifen wir unter die Arme.
Aber auch dem Stadtsäckel kommt dieses Entgegenkommen langfristig zu Gute. Ein temporärer Mietverzicht schmerzt weniger als der Ausfall vieler Mietverhältnisse.“