GuD3: Welche Folgen hat der Beschluss der Gemeinde Unterföhring auf die Pläne der SWM?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner, Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) und Sonja Haider, Nicola Holtmann, Dirk Höpner, Hans-Peter Mehling, Tobias Ruff, Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 14.5.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 14.5.2021 führten Sie als Begründung aus: „Der Gemeinderat Unterföhring hat schon am 10.1.2019 – wegen fehlen- der Nachhaltigkeit und nicht gegebener Klimafreundlichkeit – einstimmig den Antrag der Stadtwerke München (SWM) auf Änderung des Bebauungsplans, zwecks Eröffnung des Baurechts für die geplante GuD3, abgelehnt und die Zustimmung zugunsten jeder mit fossilen Brennstoffen befeuerten Energieerzeugungsanlage auf ihrer Gemarkung versagt. Am 8.10.2020 hat der dortige Gemeinderat – wiederum einstimmig – einen ‚Aufstellungsbeschluss‘ zugunsten eines Bebauungsplans ‚Unterföhring Süd‘ (= HKW Nord) gefasst, mit dem künftig Energieerzeugungsanlagen auf Basis (ausschließlich) von erneuerbaren Energien zulässig sein sollen. Es existiert also kein gültiger Bebauungsplan zur Errichtung eines fossilbefeuerten Kraftwerks durch die SWM auf Gemarkung Unterföhring und damit kein Baurecht für die geplante GuD3 am Standort HKW Nord. Die Gemeinde Unterföhring kann sich dabei u.a. auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht stützen, das ihren Anspruch auf Erlass einer Bebauungsplan-Satzung begründet; das Recht der kommunalen Selbstverwaltung wiederum ist im Grundgesetz verankert. Die Pläne der Stadtwerke München (SWM) bzw. der Rathausregierung stehen dem entgegen. Von beiden wird der Bau der GuD3 vorangetrieben. Die SWM haben dazu schon erste Antragsunterlagen bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Der Stadtrat hat diesbezüglich noch keinen Beschluss gefällt. Es ist offensichtlich, dass die Fronten verhärtet sind und es zu einer Auseinandersetzung kommen wird, deren Folgen für die Stadt noch schwer abzuschätzen sind.“
Wir haben hierzu die Stadtwerke München um Stellungnahme gebeten und können Ihnen daher Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche Rechtswege haben die SWM gegen die Gemeinde Unterföhring (gegen eine gemeindliche Veränderungssperre, gegen eine gemeindliche Bebauungsplan-Satzung) und/oder gegen die Genehmigungsbehörde (nach einem evtl. abweisenden Genehmigungsbescheid wegen „Genehmigungsunfähigkeit“) geprüft?
Antwort SWM:
„Die SWM prüft bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben die gesamte Rechtslage. Dazu gehören auch mögliche Rechtsbehelfe. Für die GuD3 liegt noch keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor. Ein Bebauungsplan und eine Veränderungssperre der Gemeinde Unterföhring liegen ebenso wenig vor.“
Frage 2:
Welche Rechtswege einzulegen ist beabsichtigt?
Antwort SWM:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wie werden die jeweiligen juristischen Erfolgs-Aussichten sowie die politischen und rechtlichen Folgen eingeschätzt und bewertet?
Antwort SWM:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Mit wie viel Jahren Verzögerung bis zum Erhalt einer rechtskräftigen Errichtungs-Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-SchG) (und damit der Fertigstellung der GuD3) muss gerechnet werden?
Antwort SWM:
Sofern gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der GuD3 ein Rechtsbehelf einlegt wird, der aufschiebende Wirkung entfaltet, können Verzögerungen in der Fertigstellung und Inbetriebnahme der GuD3 nicht ausgeschlossen werden. Die mögliche Verzögerungsdauer hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Neben der Komplexität der aufgeworfenen Sach- und Rechtsfragen und der ggf. notwendigen Einschaltung von Sachverständigen spielen die Arbeitsbelastung des angerufenen Gerichts sowie eine mögliche Revision eine Rolle.
Frage 5:
Ist darin schon berücksichtigt, dass neben der Gemeinde Unterföhring auch andere Träger öffentlicher Belange, Privatpersonen und Umweltverbände gegen eine positive Baugenehmigung Klagen einreichen könnten?
Antwort SWM:
„Die Klagemöglichkeiten von Trägern öffentlicher Belange, Privatpersonen und Umweltvereinigungen gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung sind der SWM bekannt.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.Stadtrat