Seit 2019 hat der zwischen Englischem Garten und Isar gelegene Tucherpark eine neue Eigentümerin, die plant, das Areal für neue Nutzungen weiterzuentwickeln. Allerdings sind die Rahmenbedingungen mehr als komplex. Daher hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats die Verwaltung jetzt damit beauftragt, die Grundlagen für eine weitere Entwicklung und gegebenenfalls für eine Nachverdichtung des Tucherparks zu untersuchen.
Der Tucherpark entstand Ende der 1960er Jahre, als die Bayerische Vereinsbank hier ihren Verwaltungssitz errichtete. Das städtebauliche Konzept und auch die meisten der Gebäude stammen von Sep Ruf, einem der bedeutendsten deutschen Architekten der Nachkriegszeit. Der gesamte Komplex steht heute unter Ensembleschutz, einzelne Gebäude sind Einzeldenkmäler. Besonders ist auch die Lage innerhalb des für die Region München bedeutsamen regionalen Grünzugs „Isartal“ und im Landschaftsschutzgebiet „Isarauen“. Die heute beauftragten Untersuchungen sollen die Basis für eine Einschätzung liefern, inwieweit eine Nachverdichtung in Hinblick auf die hohe stadtklimatische, naturschutzrechtliche und denkmalschutzrechtliche Bedeutung des Tucherparks möglich und vertretbar ist. Gleichzeitig sollen die Potenziale für neue, zeitgemäße Nutzungskonzepte – angedacht sind Nutzungen wie Büros, Läden und Dienstleistungen, Wohnen, Kultur und Sport, Bildung und Soziales – ausgelotet werden. Unter anderem sind umfassende Untersuchungen und Gutachten zu den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, Arten- und Biotopschutz, Bausubstanz der Bestandsgebäude, Denkmalschutz und Verkehr geplant.
Nach Abschluss der Untersuchungen und der Erstellung einer Masterplanung werden die Ergebnisse dem Stadtrat vorgestellt, der über das weitere Vorgehen entscheidet. Sollte eine Entwicklung des Tucherparks möglich sein, ist beabsichtigt, auf dieser Grundlage einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb durchzuführen. Es ist vorgesehen, die Öffentlichkeit und Politik intensiv in den gesamten Planungsprozess einzubeziehen. Die Bürger*innen sollen im Rahmen eines Dialogverfahrens eingebunden werden und die Möglichkeit erhalten, Ideen, Kritikpunkte und Anregungen anzubringen.
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