Echte Solidarität mit Karstadt/Kaufhof zeigen – Kündigung des Erbbaurechtsvertrages Alte Akademie!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Nicola Holtmann, Dirk Höpner, Hans-Peter Mehling, Tobias Ruff und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 22.7.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Dringlichkeitsantrag vom 22.7.2020 wird der Herr Oberbürgermeister – im Zusammenhang mit der damals stark von einer Schließung gefährdeten Kaufhof-Filiale am Stachus – gebeten, beim Freistaat Bayern für die Prüfung der Kündigung der Erbbaurechtsverträge die Alte Akademie betreffend einzutreten. Die Landeshauptstadt München soll zusammen mit dem Freistaat ein Nutzungskonzept für die zukünftige Nutzung der Alten Akademie erarbeiten. Dabei sollen vor allem soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Eine Überlassung der Immobilie an eine städtische Wohnbaugesellschaft oder München Stift sollen in Erwägung gezogen werden.
Die Dringlichkeit wurde in der Vollversammlung am 22.7.2020 nicht zuerkannt. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag mittels Schreiben zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 22.7.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Schließung des Kaufhof am Stachus konnte zwischenzeitlich glücklicherweise abgewendet werden, der Standort ist zumindest vorerst bis Ende 2022 gesichert.
Nach unseren Informationen wurde der Erbbaurechtsvertrag für die Alte Akademie mit einer Laufzeit bis zum 30.7.2079 geschlossen. Da die Landeshauptstadt München bei diesem Vertragsschluss nicht involviert war, entziehen sich weitere Details unserer Kenntnis und unterliegen im Übrigen dem Datenschutz.
Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um ein eigentumsähnliches Recht, das in aller Regel – wie auch hier – langfristig ausgelegt ist. Eine vorzeitige Beendigung ist nicht einfach möglich, sondern kann nur entweder im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien erfolgen oder bei erheblichen Vertragsstörungen. Angesichts des erst vor Kurzem abgeschlossenen Vertrages ist nicht zu erwarten, dass die Vertragsparteien hinsichtlich einer Beendigung des Vertrages verhandlungsbereit wären.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit
abgeschlossen ist.