Eingang zum Büro des Behindertenbeirats wirklich barrierefrei gestalten
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 6.2.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München auf, den Eingang zum Bürogebäude des Behindertenbeirats in der Burgstraße 4 barrierefrei zu gestalten. Zusätzlich zur automatischen Türöffnung soll die sich am Boden befindliche Schwelle beseitigt werden, um für mobilitätseingeschränkte Personen den Zugang zum Gebäude ohne Hindernisse zu ermöglichen.
Zunächst möchte ich mich für die gewährten Fristverlängerungen bedanken.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine „laufende“ Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 6.2.2020 teile ich Ihnen deshalb auf diesem Wege Folgendes mit:
Die Herstellung einer barrierefreien, schwellenlosen Zugangssituation am Haupteingang zum denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude wurde zum 12.10.2020 umgesetzt. Im Objekt Burgstraße 4 ist neben dem Hauptnutzer Kulturreferat das Sozialreferat mit dem Behindertenbeirat und -beauftragten, der Fachstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Mieterbeirat situiert. Das Direktorium mit der Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege, dem Migrationsbeirat und der Rechtsabteilung ist ebenfalls dort ansässig.
Der Bereich um die bestehende, in den Natursteinboden eingelassene Sauberlaufmatte wurde neu justiert. Die angrenzenden, zum Teil beschädigten Granitplatten wurden ausgebaut und mit neuen, an den Bestand angepassten Granitplatten sowie einer neuen in den Bodenbelag eingelassenen Sauberlaufmatte ersetzt. Der Eingangsbereich weist nun ein Gefälle von weniger als 2% auf. An der automatisch angetriebenen Tür ist nun eine schwellenlose, barrierefreie Zugänglichkeit erreicht worden und ein Zugang zum Gebäude für mobilitätseingeschränkte Personen ohne fremde Hilfemöglich. Derzeit werden in der Burgstraße 4 weitere umfassende Sanierungs- und Bauarbeiten durchgeführt. Insbesondere durch die Errichtung eines zusätzlichen Aufzugs wird der Forderung nach mehr Barrierefreiheit Rechnung getragen und das stadteigene Gebäude in diesem Sinne weiter ertüchtigt.
Als Anlage übersenden wir Ihnen Stellungnahmen des Sozialreferates und Kulturreferates zu der durchgeführten Maßnahme.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage kann abgerufen werden unter:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?ri- sid=5884801