Eine neue Surfwelle für München im Tucherpark
Antrag Stadtrats-Mitglieder Katrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 6.8.2019
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Mit Ihrem Antrag wird der Oberbürgermeister gebeten, „das Projekt der ‚Wasserkraftwerk & Surfwelle‘ der Hochschule für angewandte Wissenschaften München im Tucherpark zu unterstützen und sich entschieden dafür stark zu machen, dass die der Realisierung des Projekts entgegenstehenden Hürden mit allen Beteiligten zeitnah erörtert werden“.
Für die gewährte Fristverlängerung bis 30.6.2021 bedanke ich mich.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) unterstützt Ihre Initiative ausdrücklich. Es wurden einmal mehr – der Intention Ihres Antrages entsprechend – Verhandlungen mit Beteiligten aufgenommen, nachdem diese zwischenzeitlich aufgrund der grundsätzlich ablehnenden Haltung des Grundstückseigentümers nicht weitergeführt werden konnten. Im Folgenden gebe ich Ihnen daher auf diesem Wege zu Ihrem Antrag einen Zwischenbericht:
Das RKU führt schon seit längerem ein wasserrechtliches Verfahren zur energetischen und gleichzeitig sportlichen Nutzung des Eisbachgefälles am Tucherpark durch. Es liegen hierzu mehrere konkurrierende Konzepte interessierter Projektentwickler vor, die in einem normierten Auswahlverfahren geprüft werden. Es hat sich das antragsgegenständliche Projekt, das auch in Zusammenarbeit mit der Universität das Projekt „Wasserkraft und Surfen“ unterstützt wird, als das den Zielen des Bay. Wassergesetzes am besten entsprechende Konzept herausgestellt.
Eine positive Entscheidung zugunsten dieses Projekts scheitert derzeit jedoch an den vorherrschenden Grundstückeigentumsverhältnissen und an den geltend gemachten Rechtspositionen im Tucherpark. Die ehemalige Grundstückseigentümerin und jetzige Mieterin verweigert nicht nur die Inanspruchnahme der betreffenden Grundstücke am Eisbach für das Projekt, sondern fürchtet auch um die Sicherheit ihres internationalen Rechenzentrums auf dem Gelände. Zur Sicherung des ungestörten Betriebes des Rechenzentrums hat sich das Bankenkonsortium am Eisbach ein dingliches Recht sichern lassen, das jegliche Störung unterbindet. Damit ist weder die Erstellung noch der Betrieb einer Wasserkraftnutzung oder eine andere Nutzung des Eisbachs an dieser Stelle möglich.Als Konsequenz müsste das RKU alle Anträge auf Wasserkraftnutzung im Tucherpark, die nicht von der Eigentümerin stammen, ablehnen, was aber noch nicht geschehen ist.
Durch den Erwerb der gegenständlichen Grundstücke Ende 2019 durch eine Investorengruppe hatte sich erneut die Chance ergeben, die Verhandlungen zur Realisierung wiederaufzunehmen. Nach anfänglicher Sympathie der neuen Eigentümerin für eine energetisch nachhaltige Nutzung des Eisbachs im Areal wurde das Projekt jedoch aufgrund der ablehnenden Haltung der jetzigen Mieterin wiederum unterbunden. Begründet wurde dies erneut mit den Sicherheitsbedenken bezüglich des Rechenzentrums. Solange der Mietvertrag bzw. die Rechtsposition am Eisbach so besteht, ist eine Realisierung des Projekts nach wie vor unmöglich. Nach unseren Informationen ist das Mietverhältnis zumindest bis Mitte 2024 befristet.
Laut den aktuellen Pressemitteilungen der letzten Wochen ist jedoch wieder eine Dynamik in die Planungen zur künftigen Grundstücksnutzung des Areals am Tucherpark gekommen, die auch eine energetische Nutzung des Eisbachs vorsieht (siehe u.a. SZ-Artikel vom 21.5.2021 – Neues Leben im Tucherpark). Das RKU hat deshalb erneut den Kontakt zur Grundstückseigentümerin gesucht, um auszuloten, welche Chancen sich durch die neue Entwicklung für eine mittelfristige Realisierung des dargestellten Projekts ergeben könnten. Eine belastbare Rückäußerung der Beteiligten steht jedoch aufgrund der Kürze der Zeit noch aus.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Sobald sich neue Gesichtspunkte ergeben, werden wir wieder informieren.