Behutsame Lockerungen als Perspektive für alle!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Evelyne Menges, Manuel Pretzl und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 8.2.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
In der Zeit seit dem 8. Februar 2021 kam es nach einem vorübergehenden Abfall der Inzidenzen dann zunächst erneut zu einem deutlichen Wiederanstieg der 7-Tages Inzidenz, die am 17. April 2021 einen Maximalstand von 165,7 erreichte. Seither ist sie wieder deutlich rückläufig und bewegt sich aktuell sogar im einstelligen Bereich (Stand 28.6.2021: 9,77).
Unter Berücksichtigung der jeweiligen freistaatlichen Rahmenvorgaben und angepasst an die jeweilige Infektiologische Situation war es der Landeshauptstadt München in den vergangenen Wochen stets ein Anliegen, bestehende Spielräume bestmöglich für die Bevölkerung zu nutzen und, wo ergänzend nötig, entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen. Seit dem 10.5.2021 erfolgten in aufeinanderfolgenden Schritten zunächst die Wiederaufnahme des Wechselunterrichtes an den Grundschulen und die Wiederaufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes an den Kindertagesstätten, sowie die Eröffnung der Außengastronomie, bestimmter Kultureinrichtungen und bestimmter Sportmöglichkeiten in Innen- und Außenbereich. Am 20.5.2021 und 28.5.2021 konnten durch Erlass neuer Allgemeinverfügungen weitere Öffnungsschritte im Bereich des öffentlichen Lebens verfügt werden. Diese betrafen den Bereich der Hotellerie, des Sports, des Ausflugsverkehrs und den Bereich musikalischer und kultureller Proben von Laien und Amateurensembles, ferner auch Öffnungsmöglichkeiten für Freibäder sowie die beschränkte Zulassung von zunächst maximal 250 Zuschauer*innen bei Kulturveranstaltungen im Freien sowie auch bei Sportveranstaltungen im Freien. Ab der dritten Woche nach den Pfingstferien waren Schulen und Kindertagesstätten wieder vollständig offen. Alle Öffnungsschritte wurden von entsprechenden Hygiene- und integrierten Testkonzepten begleitet.
Auch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen wurden seitens des Freistaates seither schrittweise gelockert, nach der aktuell gültigen 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) dürfen sich, sofern eine 7-Tage Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, Gruppen bis zuzehn Personen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden.
Weitere Öffnungsschritte waren in jüngster Zeit die Zulassung einzelner Großveranstaltungen im Rahmen von Pilotprojekten. Hier ist vor allem die Zulassung von 14.500 Zuschauer*innen bei den EM-Spielen in München zu erwähnen, ferner die in Kürze stattfindenden Opernfestspiele sowie die Veranstaltung „Klassik am Odeonsplatz“. Weitere Outdoorkonzepte mit höheren Zuschauerzahlen werden derzeit geprüft.
Voraussetzung dafür, dass diese Öffnungsschritte derzeit möglich und infektiologisch vertretbar sind, ist die in den letzten Wochen stark gesunkene Inzidenz in Zusammenhang mit einem zwar zunächst langsamen, über die Monate jedoch stetigen Impffortschritt. Aktuell (Stand 25.6.2021) sind 716.409 der Münchner*innen erstgeimpft und 497.087 Personen haben bereits eine Zweitimpfung erhalten, dies entspricht einem Anteil von 48,3 bzw. 33,5% der Münchner Gesamtbevölkerung. Trotz dieser insgesamt sehr erfreulichen Entwicklung ist gerade auch angesichts der zunehmenden Ausbreitung der Deltavariante jedoch weiterhin Achtsamkeit und Augenmaß in Zusammenhang mit Öffnungen geboten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.