Ein gutes Jahr nach Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) und dem damit verbundenen beschleunigten Verfahren verzeichnet die Landeshauptstadt trotz der pandemiebedingten Einschränkungen eine steigende Nachfrage. Die Ausländerbehörde München hat schon in mehr als 1.000 Fällen Unternehmen zur beschleunigten Einreise von potentiellen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten beraten. Hinzu kommen 227 Beratungen zum Anerkennungsverfahren der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation der Fachkraft.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die Unterstützung der Zuwanderung für den Arbeitsmarkt bleibt auch zukünftig eine wichtige Aufgabe für unsere Stadt. Gerade jetzt brauchen Unternehmen händeringend Fachkräfte, um den kommenden Aufschwung nach der Coronapandemie effizient zu nutzen und wieder aus der Krise zu kommen. Besonders im Pflegebereich, in der IT- oder Baubranche gibt es aktuell auf dem Münchner Arbeitsmarkt nicht genügend Bewerber*innen. Mit dem Beratungsnetzwerk Fachkräfteeinwanderung stehen den Unternehmen hilfreiche Anlaufstellen und Beratungsangebote zur Verfügung, die eine erfolgreiche Durchführung der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland sicherstellen“.
Matthias Rischpler, Leiter der Ausländerbehörde München: „Die Ausländerbehörde leitet nach dem Start des beschleunigten Verfahrens das Anerkennungsverfahren ein. Die vorherige Anerkennungsberatung trägt erheblich zum Erfolg des Verfahrens bei, deshalb ist das Beratungsangebot ein wichtiger Baustein. Dank der Zusammenarbeit im Fachkräftenetzwerk kann die Ausländerbehörde diese Verfahren im Durchschnitt in nur fünf bis sechs Wochen erfolgreich zum Abschluss bringen.“
Als Fachkraft gelten Personen mit Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Voraussetzung ist für beide Gruppen, dass ihre ausländische Qualifikation in Deutschland anerkannt ist. Hierzu ist bei Fachkräften mit einer im Ausland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung sowie bei ausländischen Hochschulabschlüssen für reglementierte Berufe, etwa im Gesundheitswesen, dem Lehramt an staatlichen Schulen oder in der Rechtsberatung, immer ein Anerkennungsverfahren erforderlich. Bei Hochschulabschlüssen für nicht reglementierte Berufe wie in der Sprachwissenschaft, Informatik oder der Mathematik ist kein Anerkennungsverfahren vorgesehen. Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Beschäftigung genügt oftmals ein Nachweis, dass der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland als vergleichbar anerkannt ist. Die erforderlichen Informationen stellt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Internet in der Datenbank „anabin“ bereit.
Um einen zügigen und reibungslosen Ablauf des Verfahrens zu garantieren, wurde mit Inkrafttreten des FEG in München das Fachkräftenetzwerk Einwanderung etabliert, das einen Münchner Weg vereinbart hat. Dieser sieht vor, dass sich Unternehmen bereits vor dem beschleunigten Fachkräfteverfahren an die zuständige Beratungsstelle wenden, wenn eine Anerkennung der im Ausland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung oder des ausländischen Hochschulabschlusses der Fachkraft erforderlich ist. Während dieser Beratung werden die Erfolgsaussichten des Anerkennungsverfahrens sowie mögliche Qualifizierungsmaßnahmen geklärt. Im Anschluss daran wird dem Unternehmen eine Beratungsbestätigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde München ausgestellt und das beschleunigte Verfahren eingeleitet.
In München gehören die Handwerkskammer für München und Oberbayern, die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, die Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat, die Arbeitsagentur München und die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen mit dem Fachinformationszentrum Einwanderung (FizE) im Sozialreferat zu diesem Netzwerk. Durch die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung hat sich das Netzwerk zum Ziel gesetzt, die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften nach München zu fördern, die Zusammenarbeit durch die Festlegung von Zuständigkeiten zu stärken und die Prozesse auf struktureller Ebene zu optimieren.
Franz Xaver Peteranderl, Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern: „In nahezu allen Branchen des Handwerks ist der Bedarf an Fachkräften groß. Die gesteuerte Zuwanderung beruflich qualifizierter Fachkräfte hilft uns, angesichts des teilweise leergefegten Arbeitsmarkts Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland zu gewinnen. Zwar hat die Coronapandemie die Zuwanderung der Fachkräfte etwas erschwert. Langfristig bleibt sie aber ein wichtiger Baustein, um die Fachkräftebasis unserer mittelständisch-geprägten Betriebe zu erhalten. Wir gehen davon aus, dass nach der Pandemie das beschleunigte Verfahren zur Einreise aus Drittstaaten wieder an Fahrt aufnimmt.“
Professor Klaus Josef Lutz, Präsident der IHK für München und Oberbayern: „Besonders kleine und mittlere Unternehmen brauchen eine unkomplizierte und verständliche Beratung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren. Dank der neuen Kooperation können wir ihnen ab sofort genau diesen Service bieten. Gerade komplexere Anerkennungsverfahren können durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten beschleunigt und möglichst unbürokratisch gelöst werden.“
Folgende Anlaufstellen stehen für Unternehmen für eine Beratung zur Verfügung:
- Handwerkskammer München und Oberbayern: Telefon 089/5119-314, berufsanerkennung@hwk-muenchen.de
-Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern: Telefon 089/5116-1679, berufsanerkennung@muenchen.ihk.de
-Sozialreferat (Fachinformationszentrum Einwanderung): Telefon 089-233-40230, anerkennung-fachkraefte.soz@muenchen.de
Hintergrund zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Am 1. März 2020 ist das FEG in Kraft getretenen. Über die schon bestehenden Regelungen hinaus können seitdem Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung zur Beschäftigung leichter nach Deutschland einwandern. Für Fachkräfte mit Hochschulabschluss wurden die Regelungen teilweise vereinfacht. Dieses Gesetz gilt als Meilenstein in der Migrationspolitik und hilft, den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft neben der Aktivierung inländischer und europäischer Fachkräftepotenziale zu decken.
Mit dem FEG ist zudem die Möglichkeit eines Beschleunigten Verfahrens (§ 81a AufenthG) eingeführt worden. Dieses richtet sich an Unternehmen, die mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot eine Fachkraft aus einem Drittstaat akquirieren möchten. Im Vergleich zum Standardvisumverfahren bietet der Gesetzgeber Unternehmen mit diesem Verfahren die Option auf eine zügige Einreise von dringend benötigten Fachkräften, da die beteiligten Institutionen an kürzere Fristen gebunden sind. Weitere Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren in München gibt es online unter www.t1p.de/beschleunigtesverfahren.