Busspuren für den Taxiverkehr öffnen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer und Dr. Evelyne Menges (CSU- Fraktion) vom 23.11.2020
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. In Ihrem Antrag fordern Sie, die Busspuren für den Taxiverkehr zu öffnen.
Das Mobilitätsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO). Der Vollzug der StVO ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten. Die durch den Referatsaufbau und den Wechsel der Zuständigkeiten verzögerte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen.
Grundsätzlich kann mitgeteilt werden, dass die Mitbenutzung für Taxis auf der Busspur in der Regel aufgrund der meist kurzen Fahrstrecken keine wesentlichen zeitlichen Vorteile hätte.
Auf Busspuren sind keine Überholmöglichkeiten gegeben. Ein Fremdfahrzeug wie ein Taxi müsste sich in einer Busspur somit zwischen den ÖV-Fahrzeugen einreihen, ohne eine Möglichkeit, z.B. an Haltestellen stehende Fahrzeuge überholen zu können. Die mögliche Zeitersparnis von Taxis gegenüber dem motorisierten Individualverkehr gleicht sich somit, in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen und der Frequentierung der verkehrenden Metro- und Stadtbuslinien, durch das notwendige Warten hinter den Bussen nicht selten wieder aus. Ein Ausfädeln aus einer Busspur ist zudem meist nur in bestimmten dafür vorgesehenen Punkten, wie Knoten oder an den Anfangs- und Endpunkten der Busspur, möglich.
Ein zeitlicher Vorteil für ein Taxi wäre nur dann gegeben, wenn sich, wegen der Taktung des Fahrplanes, gerade kein Bus in einer Busspur befindet und das Taxi „freie Fahrt“ hätte.
Die hierzu um Stellungnahme gebetene MVG teilte Folgendes mit:„ln München befahren die Linienbusse der MVG insgesamt 105 ÖP-NV-Sonderfahrstreifen bzw. Durchfahrtsberechtigungen für den Linienverkehr mit einer Gesamtlänge von 29,9 km. Diese ÖPNV-Sonderfahrstreifen bzw. Durchfahrtsberechtigungen sind für die weiteren motorisierten Verkehre gesperrt.
Für den Taxiverkehr sind bereits 16 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 4,6 km freigegeben. 69 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 20,4 km können nicht für den Taxiverkehr freigegeben werden, weil es sich um abgetrennte Gleiskörper der Tram oder um exklusive Durchfahrtsberechtigungen für den Linienverkehr (im wesentlichen Durchfahrt Englischer Garten und Olympiapark), um Sonderfahrstreifen mit Anforderungen von ÖPNV-Sonderphasen an Lichtsignalanlagen sowie um Zufahrten zu Busbahnhöfen (ohne integrierten Taxistandplatz) handelt.
Somit verbleiben 20 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 4,9 km. Die Freigabe dieser Abschnitte für den Taxiverkehr muss gemeinsam mit der Verkehrsbehörde, den Taxiverbänden und der MVG geprüft werden.
Gemäß der zu beachtenden Richtlinien und Empfehlungen (z.B. Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung) sollen Busspuren nur dann für Taxis freigegeben werden, wenn dadurch der Linienverkehr nicht wesentlich gestört wird. Des Weiteren ist zu prüfen, ob bei einer Mitnutzung von Taxis die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen weiterhin gewährleistet bleibt, ob für den Taxiverkehr überhaupt ein Bedarf besteht bzw. ein wesentlicher Vorteil entsteht und ob nicht andere Gründe gegen eine Freigabe der Sonderfahrstreifen für den Taxiverkehr sprechen.
Die MVG vertritt die Position, dass ÖPNV-Sonderfahrstreifen nur dann für den Taxiverkehr freigegeben werden dürfen, wenn Behinderungen für den Buslinienverkehr ausgeschlossen sind und der Sachverhalt im Einzelfall zu prüfen ist.“
Das Mobilitätsreferat teilt die Ansicht der MVG, dass eine Mitbenutzung von Busspuren für Taxis wie bisher im Einzelfall, gemeinsam mit der MVG, dem Polizeipräsidium München und dem Mobilitätsreferat als Straßenverkehrsbehörde, geprüft werden muss. Aus Sicht des Mobilitätsreferates sind Busspuren dabei weiterhin nur in Ausnahmefällen für Taxis freizugeben. Dies entspricht auch dem Wortlaut der Verwaltungsvorschrift zur Stra-ßenverkehrsordnung, nach der „die Funktionsfähigkeit der Busspur weitgehend von ihrer völligen Freihaltung vom Autoverkehr abhängt“.Mit der Taxi München eG steht das Mobilitätsreferat bzgl. der Freigabe von neu eingerichteten Busspur für Taxis sowie bei Belangen rund um Taxistandplätze im engen und regelmäßigen Austausch.
Abschließend kann noch mitgeteilt werden, dass seit März 2021 auf der Friedenheimer Brücke eine weitere Busspur für Taxis freigegeben wurde.
Selbstverständlich wird das Mobilitätsreferat weiterhin die Belange des Taxigewerbes bestmöglich unterstützen.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen bzw. erledigt ist.