Fasching – a bisserl Spaß muss sein! – II Hoffnung für die Närrinnen und Narren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Ulrike Grimm, Hans Hammer und Alexander Reissl (CSU-Fraktion) vom 30.11.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass die Verwaltung auf die MÜNCHENSTIFT GmbH und die München Klinik gGmbH zugeht, um den Münchner Faschingsgesellschaften die Möglichkeit einzuräumen, den Bewohner*innen der Alten- und Pflegeheime sowie Patient*innen und Patienten der München Klinik gGmbH ihre Programme darzubieten.
Diese Angelegenheit betrifft vor allem das operative Geschäft der MÜN-CHENSTIFT GmbH sowie der München Klinik gGmbH und fällt damit nicht in die satzungsgemäße Zuständigkeit der durch den Stadtrat vertretenen Gesellschafterin und somit des Oberbürgermeisters.
Dennoch möchte ich Ihr Anliegen vom 30.11.2020 gerne wie folgt per Brief in Abstimmung mit der MÜNCHENSTIFT GmbH, der München Klinik gGmbH und dem für die Faschingsgesellschaften zuständigen Referat für Arbeit und Wirtschaft beantworten.
Die zuständige Sachbearbeitung im Referat für Arbeit und Wirtschaft hat dem Sozialreferat eine Liste der Faschingsgesellschaften zur weiteren Übermittlung zugesandt, damit eine direkte und unkomplizierte Kontaktaufnahme durch die städtischen Gesellschaften im Bedarfsfall möglich ist. Für die Auftritte der Faschingsgesellschaften würden Kosten anfallen.
Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist gerne bereit, Auftritte der Münchner Faschingsgesellschaften in den Häusern zu organisieren, soweit dies in der jetzigen Pandemiesituation darstellbar ist. Schon jetzt bemüht sich die MÜNCHENSTIFT GmbH, trotz der Pandemielage geeignete Auftrittsmöglichkeiten für Münchner Künstler*innen zu finden. Dies gelingt auch immer wieder. Gerne kann das städtische Unternehmen dies auch für die Faschingsgesellschaften ermöglichen. Es ist aber derzeit völlig unklar, wie sich die Pandemielage in den folgenden Wochen darstellen wird. Wennsich Möglichkeiten eröffnen, wird die MÜNCHENSTIFT GmbH auf die Faschingsgesellschaften zugehen.
Die Abfrage bei der München Klinik gGmbH ergab Folgendes:
In den städtischen Kliniken gilt seit dem 10.10.2020 ein Besuchsverbot. Besuche sind nur in Ausnahmefällen (Geburt, Lebensende) möglich. Mit der Feststellung des Katastrophenfalls vom 8.12.2020 liegt der Fokus klar auf der Pandemiebewältigung, hinter der alle anderen Aktivitäten im Gesundheitssystem vorübergehend zurücktreten müssen.
Die München Klinik gGmbH hat vor der Pandemie sehr gute Erfahrung mit den Besuchen von Faschingsgesellschaften gemacht und diese haben gerade auf den geriatrischen Stationen für eine wichtige Abwechslung im Klinikalltag gesorgt. Hier bestehen schon langjährige bewährte Kontakte.
Diese Faschingsveranstaltungen aus den Vorjahren sind aktuell nicht darstellbar. Alternative Formate wie Veranstaltungen im Hof und eine Teilnahme vom Fenster aus setzen voraus, dass Patient*innen sich im Klinikgebäude bewegen und dabei auch mit anderen Patient*innen verstärkten Kontakt haben. Das ist aktuell aus Infektionsschutzgründen nicht geboten und angesichts der hohen Beanspruchung der Klinikmitarbeiter*innen in der Pandemie auch personell schwer darstellbar, da Patient*innen begleitet bzw. transportiert werden müssten.
Ferner waren Auftritte von Faschingsgesellschaften in den Münchner Kliniken bisher kostenfrei. Die München Klinik gGmbH war und ist sehr dankbar für dieses ehrenamtliche Engagement der Faschingsgesellschaften. Angesichts von Pandemiekosten wie z. B. allein zusätzlichen Ausgaben der München Klinik gGmbH i. H. v. 3 Millionen Euro für Schutzausrüstung in der Pandemie besteht keine Möglichkeit, das Thema Fasching finanziell zu unterstützen.
Deshalb müssen diese Faschings-Aktivitäten aktuell leider warten. Aber die München Klinik gGmbH freut sich schon darauf, in einer Zeit nach der Pandemie wieder diese und andere Aktivitäten zu ermöglichen, die für die psychosoziale Gesundheit der Patient*innen wichtig sind.
Zusammenfassend sind sowohl die MÜNCHENSTIFT GmbH als auch die München Klinik gGmbH prinzipiell daran interessiert, den Bewohner*innen bzw. den Patient*innen ein Alternativprogramm und damit den Faschingsgesellschaften Auftritte zu ermöglichen. Jedoch steht die Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie derzeit im Vordergrund.Sollte sich die Entwicklung entspannen, ist zumindest die MÜNCHEN-STIFT GmbH bereit, kurzfristig im direkten Kontakt Entsprechendes zu organisieren, während es der München Klinik gGmbH in dieser Saison nicht möglich sein wird.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.