Clubs und Bars für zweifach Geimpfte öffnen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 8.7.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Mit Ihrem Einverständnis erlaube ich mir, Ihren Antrag betreffend der Öffnung von Clubs und Bars für zweifach Geimpfte per Schreiben zu beantworten.
Das Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München ist sich mit Blick auf das zuletzt zunehmende Feiergeschehen im öffentlichen Raum – insbesondere in der Türkenstraße und Umgebung – sehr bewusst, dass es gerade unter den jüngeren Münchner*innen ein starkes Bedürfnis nach einer Rückkehr zur Normalität mit Möglichkeiten zum Feiern und Tanzen gibt.
Unabhängig von der Frage, ob Öffnungen von Clubs und Bars überhaupt in ausreichendem Maße zu einer Entzerrung der Partyhotspots führen und damit den erhofften positiven Effekt auf die Belastung des öffentlichen Raumes durch feierndes Publikum hätten, wären diese nur in sehr eingeschränktem Umfang zu befürworten. Hierbei ist auch zwischen dem Betrieb von Bars auf der einen und dem von Clubs/Diskotheken auf der anderen Seite zu differenzieren.
Eine auch nur probeweise Wiederzulassung des Clubbetriebes ist in der jetzigen Phase, trotz der aktuell erfreulich niedrigen 7-Tage-Inzidenz, aus infektionsschutzfachlicher Sicht leider noch nicht vertretbar. Dies ist im Wesentlichen darin begründet, dass vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden sogenannten Delta-Variante des Coronavirus ein (schneller) Wiederanstieg der Infektionszahlen unbedingt vermieden werden muss. Insofern darf die momentan relativ komfortable Situation im Bereich des Infektionsgeschehens innerhalb der Landeshauptstadt nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieses Risiko weiterhin unverändert besteht. Eine Öffnung der Clubs würde Rahmenbedingungen schaffen, die eine Weiterverbreitung von Infektionen stark befördern würden. Das Zusammenführen alkoholisierter feiernder Menschen auf engem Raum bei Unterschreitung des Mindestabstands im Rahmen einer in der Regel vergleichsweise schlechten Belüftungssituation stellt beste Bedingungen für eine Weiterverbreitung des Coronavirus dar. So kam es beispielsweise erst zu Beginn dieses Monats in einem Karlsruher Club zu einem Corona-Ausbruch, infolgedessen sich mehr als 30 Personen u.a. mit der hoch ansteckenden Del-ta-Variante des Virus infiziert hatten (siehe https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Pressemitteilungen/Coronaf%C3%A4lle-nach-Besuch-des-Karlsruher-Clubs-Topsy-Turvy.php?object=tx,3051.5.1&ModID=7&FID=3051.3509.1&NavID=1863.13&La=1).
Auch eine Öffnung nur für Geimpfte halten wir derzeitig noch für zu früh. Grund dafür sind die auch bei doppelt Geimpften gelegentlich vorkommenden sog. Impfdurchbrüche (Infektionen trotz Impfung); dieses – zugegebenermaßen deutlich reduzierte – Risiko sehen wir im vorliegenden Kontext deshalb noch als relevant an, weil in den kommenden Wochen bis zu einer fortgeschrittenen Durchimpfung auch der jüngeren Generation eine Infektionsverbreitung hier noch unbedingt verhindert werden sollte und somit Orte mit einem diesbezüglich relevanten Risiko noch geschlossen bleiben sollten. Es ist zudem davon auszugehen, dass Clubgänger*innen auch sonst überwiegend in ihrer Altersklasse, von der noch ein geringerer Durchimpfungsgrad anzunehmen ist, Kontakte haben, so dass im Falle eines Impfdurchbruches auch mit einer Weitergabe in einen noch nicht ausreichend geschützten Teil der Bevölkerung zu rechnen ist. Auch in dem bereits genannten Beispiel aus Karlsruhe befinden sich Presseberichten zufolge geimpfte Personen unter den Infizierten.
Selbstverständlich werden wir jedoch die Situation weiter beobachten. Sollte sich die Öffnung von Clubs für zweifach geimpfte Personen mittelfristig als infektiologisch vertretbar herausstellen, sind wir selbstverständlich bestrebt diese auch zu ermöglichen.
Diesbezüglich möchten wir auch auf die kürzlich der Presse zu entnehmenden Äußerungen des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Söder hinweisen, der ebenfalls eine Öffnung von Clubs und Bars für den Herbst bei fortschreitender Durchimpfung in Aussicht stellte.
Sofern Clubs über entsprechende Freiflächen verfügen, ist hingegen unter Umständen ein entsprechendes Angebot im Freien, beispielsweise in Form von Lounges oder ähnlichem, bei Einhaltung eines an das Rahmenkonzept Gastronomie angepassten Hygienekonzeptes aus infektionsschutzfachlicher Sicht denkbar. Dieses Vorgehen wird wohl auch in Einzelfällen bereits praktiziert.
Eine kurzfristige Öffnungsperspektive sehe ich im Bereich der Bars, die bereits nach der bisherigen Rechts-/Verordnungslage als reine Schankwirtschaften unter freiem Himmel öffnen dürfen. Hier halten wir auch eine Öffnung im Innenbereich unter Einhaltung des 3-G-Prinzips und bei strikter Umsetzung von entsprechenden Hygienekonzepten, die sich am Rahmenkonzept Gastronomie orientieren müssten, aus infektionsschutzfachlicherSicht für vertretbar. Insofern wäre dies durchaus eine Perspektive, dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten wieder etwas Raum zu geben.
Soweit Sie eine Unterbindung von Grundrechtseingriffen ansprechen, ist dem selbstverständlich grundsätzlich zuzustimmen. Solche Eingriffe dürfen nur dort aufrecht erhalten bleiben, wo es unabdingbar ist. Im Bereich des Betriebs von Clubs ist dies aus den oben beschriebenen Gründen aktuell aber noch der Fall. Uns allen ist bewusst, dass gerade auch junge Menschen seit vielen Monaten in bemerkenswerter Solidarität auf Freiheiten verzichten und so dazu beitragen, die Herausforderungen der Corona-Pandemie gemeinsam zu bewältigen. Umso wichtiger ist es nunmehr, dass Öffnungsschritte mit Augenmaß vorgenommen werden, um das zuletzt so mühsam Erreichte nicht durch voreilige Öffnungen zu gefährden. Hierzu möchte ich Ihnen an dieser Stelle jedoch versichern, dass wir als Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München stets potentielle Öffnungsperspektiven im Blick haben, um im Rahmen der infektiologischen Vertretbarkeit die Rückkehr zur Normalität zu fördern, ohne zugleich die erreichten Zwischenerfolge bei der Bekämpfung des Coronavirus zu gefährden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.