Kampagne „Landeshauptstadt München – Hier lebt Inklusion“ V Auszeichnung für „Barrierefreies Einkaufen“ im Einzelhandel
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 11.3.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 11.3.2021 Folgendes mit: Die Förderung von Barrierefreiheit auch in Unternehmen ist bereits Thema in der Verwaltung und an verschiedenen Schnittstellen zu Unternehmen.
In Ihrem Antrag haben Sie gefordert, dass die Landeshauptstadt München in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat und CityPartner München e.V. eine Auszeichnung für gelungenes „Barrierefreies Einkaufen“ im Münchner Einzelhandel etabliert.
Der Antrag wird damit begründet, dass die Landeshauptstadt sich zwar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München verpflichtet hat und viele Unternehmen bereits jetzt den Inklusionsgedanken verstärkt umsetzen. Dennoch ist Einkaufen, speziell für körperlich eingeschränkte Menschen, immer noch mit Hindernissen verbunden und in den Geschäften gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Barrierefreiheit. Zu einem attraktiven Einzelhandel einer Stadt sollte auch ein selbstverständliches, problemloses und angenehmes offline-Einkaufserlebnis für körperlich eingeschränkte Menschen gehören. Um das Augenmerk noch stärker auf dieses wichtige Thema zu lenken und damit mehr Achtsamkeit und Optimierung zu erwirken, sind positive Vorbilder mit einer Auszeichnung hervorzuheben.
Ich möchte hierzu Folgendes ausführen: Die Landeshauptstadt München (LHM) vergibt regelmäßig den Preis „Münchens ausgezeichnete Unternehmen“, der besonderes gesellschaftliches Engagement auszeichnet, zuständiges Referat ist das Sozialreferat. Es können sich hier auch Unternehmen bewerben, die in Bezug auf Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Bedingungen oder Services bieten. So haben sich beispielsweise bereits 2019 die Hühnerbraterei Poschner OHG, die Revoneer GmbH und die CDS GmbH mit Inklusions-Projekten beworben. Wobei die CDS GmbH für Ihr Engagement ausgezeichnet wurde. 2020 haben sich die Allianz Deutschland AG und die SEA LIFE DeutschlandGmbH mit Inklusions-Projekten beworben. Dies zeigt, dass den Unternehmen bereits bewusst ist, dass das Thema Inklusion ein mögliches Kriterium für eine Auszeichnung ist.
Um der Intention des o.g. Stadtratsantrags der CSU nachzukommen
und verstärktes Augenmerk auf das Thema Barrierefreiheit in den Unternehmen zu legen, wird bei der Ausschreibung zum Preis „Münchens ausgezeichnete Unternehmen“ und gegebenenfalls im Bericht über die Gewinner das Kriterium Barrierefreiheit durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) künftig besonders angesprochen. Eine Bekanntmachung erfolgt im Wirtschaftsnewsletter und auf der Website des RAW.
Des Weiteren gibt es bereits eine Auszeichnung, die der Handelsverband Deutschland (HDE) vergibt. Mit dem bundesweiten Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ können seit 2010 Einzelhändler deutschlandweit ausgezeichnet werden. Ziel ist es, für alle Kund*innen, für Eltern mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl oder Senior*innen einen unbeschwerlichen und barrierearmen Einkauf zu fördern. Anhand von eigens für dieses Verfahren entwickelten Kriterien prüfen Tester*innen vor allem Leistungsangebote, Zugangsmöglichkeiten, Ausstattung der Geschäftsräume sowie das Serviceverhalten von Einzelhändler*innen. Der HDE macht Händler*innen, die das Qualitätssiegel für generationenfreundliches Einkaufen erhalten haben, auf seiner Internetseite bekannt (siehe: https://generationenfreundliches-einkaufen.de/). Die Anregung des Behindertenbeirates hierzu, dass die von den Geschäften jeweils erfüllten Kriterien zur Generationenfreundlichkeit veröffentlicht werden sollten, um den Kund*innen Aufschluss zu geben, ob ihre jeweiligen Bedürfnisse in einem Laden erfüllt sind, wird das RAW an den HDE weitergeben.
Außerdem vergibt auch der Freistaat Bayern ein Signet für Barrierefreundlichkeit, auf das sich Unternehmen bewerben können. Auf der Seite https://www.barrierefrei.bayern.de kann gefiltert werden, welche Unternehmen oder Einrichtungen in einem gewählten Ort das Signet für Barrierefreundlichkeit erhalten haben.
Von Seiten des Behindertenbeirats wurde der Wunsch geäußert, das deutschlandweite Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“ (https://www.reisen-fuer-alle.de/) bei den Unternehmen zu etablieren, weil es als einziges Logo bereits am Eingang zum Unternehmen erkennbar macht, welche Art der Barrierefreiheit vor Ort besteht. Das RAW wird diese deutschlandweit bereits vielfach vergebene Zertifizierung an die relevanten Unternehmensvertreter mit der Bitte, für dessen Verwenden zu werben, herantragen.Der Behindertenbeirat hat im Rahmen der Mitzeichnung verschiedene kritische Anmerkungen vorgebracht, die in diesem Schreiben aufgegriffen wurden.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen, die mit dem Sozialreferat bereits abgestimmt sind, Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.