Festlegung der innerörtlichen Vorfahrtsstraßen in München
Anfrage Stadtrat Hans-Peter Mehling (Fraktion ÖDP/FW) vom 16.2.2021
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von mir erhalten haben. Der Aufbau meines Referates ist weiterhin ein intensiver Prozess, der in Zeiten der Corona-Pandemie und Haushaltskonsolidierung umso anspruchsvoller ist.
Nach § 68 GeschO des Stadtrates dürfen Anfragen ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder an den Herrn Oberbürgermeister gestellt werden, die vom Mobilitätsreferat wie folgt beantwortet werden:
In Ihrer Anfrage vom 16.2.2021 haben Sie folgende Fragen gestellt:
Frage 1:
Existiert aktuell eine grundlegend flächenhafte Verkehrsplanung der Stadt München, welche die innerörtlichen Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) ausweist und festlegt?
Antwort:
Nein, es existiert keine flächenhafte Verkehrsplanung, die explizit die inner-örtlichen Vorfahrstraßen (Zeichen 306) ausweist bzw. festlegt. Die flächenhafte Verkehrsplanung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) basiert auf dem Verkehrsentwicklungsplan mit Beschlusslage 15.3.2006 (Vorlagen-Nr. 02-08/V 07218) (Anlage 4 – Pläne, Plan 3 – MIV-Netzkonzeption), in dem die übergeordneten Vorhaben der Stadt im Bereich Verkehr festgelegt sind. Darin wird das Hauptverkehrsstraßennetz, das Straßenzüge mit maßgebender Verbindungsfunktion enthält, in ein Primär- und ein Sekundärnetz unterteilt. Das Primärnetz besteht aus Straßen mit überregionaler bzw. regionaler Verbindungsfunktion. Im Sekundärnetz sind alle weiteren Hauptverkehrsstraßen mit überwiegend örtlicher Verbindungsfunktion enthalten.
Frage 2:
Falls Frage 1. bejaht wird, gibt es einen öffentlich einsehbaren (z.B. auf den Internetseiten der Stadt) Stadtplan, aus welchem die innerörtlichen Vorfahrtstraßen, farblich markiert, hervorgehen?
Antwort:
Beachten Sie bitte hierzu die Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Falls so ein Stadtplan bereits existiert, enthält dieser auch, ebenfalls farblich gekennzeichnet, die Höchstgeschwindigkeitsregelungen für die „Nichtvorfahrtstraßen“, unterschieden nach der jeweilig vorgeschriebenen Geschwindigkeit?
Antwort:
Beachten Sie bitte hierzu die Ausführungen zu Frage 1.
Frage 4:
Falls Frage 1. verneint wird, ist es möglich, einen solchen farblich kenntlichen Stadtplan zeitnah zu erstellen und zu veröffentlichen, falls nicht, warum nicht?
Antwort:
Eine stadtweite Übersicht mit dem Straßennetz, in dem die Abschnitte mit dem Verkehrszeichen 306 und für alle Straßen die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten dargestellt werden, ist prinzipiell möglich. Wir haben diesbezüglich mit dem GeodatenService München vom Kommunalreferat Kontakt aufgenommen, welcher dieser Bitte im Rahmen der automatisierter Verkehrszeicheninventarisierung nachgehen wird.
Frage 5:
Wo werden die ermittelten Grundlagenzahlen, welche belegen, dass in München bereits ca. 82% des aktuellen Straßennetzes über eine Tempo 30km/h-Regelung verfügen veröffentlicht und auf welcher Berechnungsgrundlage basiert diese Erhebung?
Antwort:
In den Beschlussvorlagen (Vorlagen-Nr. 96-02/V 01779 vom 2.10.2001 und 08-14/V 06885 vom 7.6.2011) zur Einführung einer flächendeckenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h im gesamten Stadtgebiet gab das Kreisverwaltungsreferat an, dass durch die Ausweisung der Tempo 30-Zonen ca. 80% des Münchner Straßennetzes mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h ausgewiesen sind.
Ich bitte, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.