Die Stadtkämmerei schlägt dem Stadtrat eine Neufassung der Hundesteuersatzung vor. Damit könnten Hundehalter*innen in München ab 1. Januar 2022 bei der Neuanmeldung ihrer Vierbeiner zur Hundesteuer zwischen Marke und Chip wählen. Die Stadtratsbehandlung erfolgt am 27. Juli.
Stadtkämmerer Christoph Frey: „Für viele Hundehalter*innen ist die Hundemarke eine unliebsame Kennzeichnung, da sie im Alltag oft mit Aufwand verbunden ist. So muss die Marke dem Hund regelmäßig angelegt und bei Leinen- oder Halsbandwechsel ausgetauscht werden. Die Auswahlmöglichkeit zwischen Steuermarke und Chip stellt daher eine deutliche Erleichterung und gleichzeitig einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung dar. Mit ihr besteht die Chance, zukünftig ein durchgehend digitalisiertes Verfahren von der Registrierung über die Kennzeichnung und Zustellung von Bescheiden bis hin zur Abmeldung des Hundes zu ermöglichen. Dies vereinfacht den Verwaltungsablauf und erhöht vor allem den Service für die Bürger*innen.“
Chip statt Hundemarke schafft vereinfachtes Verfahren
Die Hundekennzeichnung ist in München in der Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht aktuell vor, dass bei einer Neuanmeldung eine Hundesteuermarke ausgestellt und postalisch zugesandt wird. Bei Beendigung der Steuerpflicht muss diese an die Stadtkämmerei zurückgeschickt werden. Dieses Verfahren soll nun schrittweise digitalisiert und dadurch vereinfacht und vor allem bürgerfreundlicher werden. Aus diesen Gründen soll zukünftig die Identifizierung der Hunde zur Steuerüberwachung als Alternative zur Steuermarke durch einen Transponder möglich sein.
Um das neue Verfahren zu testen und gleichzeitig die Akzeptanz zu erproben, erfolgt die Einführung freiwillig und zunächst nur bei Neuanmeldungen sowie Umzug und Halterwechsel. Eine Transponderpflicht besteht nicht. Hundesteuermarken werden auch weiterhin ausgegeben, wenn die Halter*innen den Hund nicht mittels der Transpondernummer zur Steuer anmelden möchten oder der Hund über keinen Transponder verfügt. Hierdurch kann aussagekräftig festgestellt werden, welcher Prozentanteil der Hunde in München bereits gechippt ist und wie die Kennzeichnung mittels Transponder angenommen wird. Zukünftig könnte mithilfe dieser Daten über die gänzliche Abschaffung der Steuermarken entschieden werden. Die Verwendung eines Transponders als Hundekennzeichen ermöglicht sowohl kurz- als auch mittelfristig Verbesserungen für die Bürger*innen. Kurzfristig ist ab Einführung der Neuregelung die Abmeldung per Online-Formular möglich. Bisher ist ein postalischer Austausch aufgrund der Pflicht zur Rücksendung der Marke nötig. Mittelfristig besteht die Chance, zukünftig ein durchgehend digitalisiertes Verfahren, von der Registrierung über die Kennzeichnung und der Zustellung von Bescheiden bis hin zur Abmeldung des Hundes einzuführen.
Erleichterung bei der Aufnahme von Tierheimhunden
Mit der neuen Hundesteuersatzung wird auch die Steuerbefreiung für die Aufnahme von Tierheimhunden erleichtert. Für Hunde, die aus dem Tierheim München übernommen werden, besteht die Möglichkeit, sich für das erste Haltungsjahr von der Hundesteuer befreien zu lassen. Voraussetzung hierfür war bisher eine Mindesthaltungsdauer von einem Jahr. Ab 2022 wird auf diese nicht mehr abgestellt, wenn der aufgenommene Hund vorher verstirbt. Die Steuerbefreiung wird dann vielmehr für die Lebensmonate des Hundes erteilt. Die Stadtkämmerei möchte damit den Weg zur Steuerbefreiung erleichtern, wenn ältere oder kranke Tiere aus dem Tierheim aufgenommen werden.
Anzahl der Münchner Hunde steigt kontinuierlich
Die Zahl der angemeldeten Hunde steigt in der Landeshauptstadt kontinuierlich an. Wurden Ende 2010 noch 30.639 Hunde verzeichnet, waren es zum 31. Dezember 2020 schon 40.543. Aktuell sind in München zum Stand 30. Juni 2021 38.957 Hundehalter*innen mit 41.958 Hunden bei der Stadtkämmerei angemeldet.
Die Hundesteuer beträgt in München jährlich 100 Euro. Kampfhunde werden mit 800 Euro im Jahr besteuert. Im Jahr 2020 beliefen sich die Einnahmen aus der Hundesteuer auf rund 3,6 Millionen Euro. Die Einnahmen aus der Hundesteuer dienen, wie andere Gemeindesteuern auch, der Finanzierung von Dienstleistungen und Investitionen der Landeshauptstadt, die allen Bürger*innen zugutekommen.
Weitere Infos zur Hundesteuer unter www.muenchen.de/hundesteuer.