Naturschutz ist Daseinsvorsorge. Ohne die Sicherung ausreichender Flächen als Lebensräume von Tieren und Pflanzen – und als Standorte von Stadtbäumen – wird auch die Lebensqualität für uns Menschen schlechter. Eine Broschüre des Referats für Stadtplanung und Bauordnung gibt einen Überblick über die Aufgaben der Landeshauptstadt München als untere Naturschutzbehörde, die einen Teil dieser Vorsorge umfasst. Die Tätigkeit der unteren Naturschutzbehörde wird unter den Stichworten „Schützen, Pflegen, Entwickeln, Beobachten & Bewerten, Informieren, Kooperieren, Vollziehen“ anschaulich beschrieben. Dahinter steht der Rechtsvollzug in der Bandbreite vom internationalen und europäischen Recht bis hin zu örtlichen, städtischen Schutzvorschriften, wie der Baumschutzverordnung. Die untere Naturschutzbehörde sichert Schutzgebiete und ist bei allen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beteiligen, durch die Natur und Landschaft verändert werden sollen. Auch für den Artenschutz ist sie zuständig.
Naturschutz stellt sich so als ein Mosaik verschiedenster Maßnahmen und Beiträge verschiedenster Akteur*innen dar. Derzeit stehen mit insgesamt 5.687 Hektar insgesamt 18,3 Prozent der Stadtfläche unter Schutz. Mit der endgültigen Inschutznahme des Landschaftsschutzgebiets „Moosgrund im Münchner Nordosten“ in der Größe von 362 Hektar wird die Schutzgebietsfläche auf 6.049 Hektar beziehungsweise 19,5 Prozent der Stadtfläche anwachsen.
Die Broschüre ist in einzelnen Exemplaren im Referat für Stadtplanung und Bauordnung erhältlich oder unter https://t1p.de/Naturschutz-2021 abrufbar .