Bouldern in München II – Oskar-von-Miller-Ring-Tunnel nicht „zuschütten“, sondern zum Bouldern nutzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Jens Luther und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 26.1.2021
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 26.1.2021 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten, im Zuge der Umbauarbeiten am Altstadtring den Tunnel unter dem Oskar von Miller-Ring nicht einfach ,zuzuschütten‘, sondern alternativ z.B. für den Bouldersport nutzbar zu machen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren o.g. Antrag mit einem Schreiben zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 26.1.2021 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Mit der Behandlung Ihres Antrags wurde das Baureferat beauftragt, da dieser die Maßnahme „Altstadtring Nordwest, Sicherheitstechnische Nachrüstung Altstadtringtunnel, Straßenumbau Oskar-von-Miller-Ring und Von-der-Tann-Straße im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt“ betrifft.
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.3.2017 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 06080) wurde dem Baureferat die Projektgenehmigung für die sicherheitstechnische Nachrüstung des Altstadtringtunnels und den Straßenumbau Oskar-von-Miller-Ring und Von-der-Tann-Straße erteilt. Darin enthalten ist der Rückbau der Fußgängerunterführung. Auf Basis dieser Projektgenehmigung hat der Bauausschuss am 4.12.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 13517) die Ausführung der Hauptbauphasen der Rohbau- und Instandsetzungsarbeiten des Altstadtringtunnels beschlossen. Auf Grundlage der Ausführungsgenehmigung hat das Baureferat die Rohbau- und Instandsetzungsarbeiten des Altstadtringtunnels ausgeschrieben und den entsprechenden Firmenauftrag vergeben. Die Rückbau- und Verfüllungsarbeiten der Fußgängerunterführung sind Bestandteil des Firmenauftrages. Eine Teilauflassung ist bereits erfolgt, aktuell dient die Unterführung noch der Querung der Straße für Fußgänger während der Bauarbeiten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.