Bouldern in München III – Spielplätze mit Boulderanlagen ausstatten oder nachrüsten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Jens Luther und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 26.1.2021
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 26.1.2021 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten, bei der Neuanlage von Spielplätzen und der Sanierung/Instandsetzung bestehender Plätze Boulderwände aufzustellen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 26.1.2021 teilt das Baureferat aber Folgendes mit: Die Planung und Gestaltung von öffentlichen Spielplätzen orientiert sich an den vielfältigen Bedürfnissen unterschiedlicher Alters- und Nutzergruppen. Zentrale Aufgabe ist es, Kinder und Jugendliche zu kreativem Spiel und Bewegung zu animieren. Bei der Planung und Umsetzung von Spielplätzen wird auf ein breitgefächertes Angebot für unterschiedliche Alters- und Nutzergruppen geachtet, wodurch die eigenen Fähigkeiten spielerisch erforscht und erweitert werden sollen. Balancieren, Schaukeln und Klettern werden auf den meisten Spielplätzen in unterschiedlicher Form angeboten und bieten die Möglichkeit, sich auszuprobieren und die motorischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln.
Die Spielflächen in den größeren öffentlichen Grünanlagen sind in der Regel mit attraktiven Angeboten zum Klettern und Balancieren ausgestattet. Häufig handelt es sich um vielgestaltige und anspruchsvolle Seil- und Kletterlandschaften. Beispiele für solche Kletterlandschaften finden sich auf den Spielplätzen im Taxispark und am Piusplatz. Ebenso sind Boulderwände und Boulderfelsen Teil dieses Bewegungsangebotes. Die Boulderwände im Heckenstallerpark und am Ackermannbogen sowie der Kletterfels in der öffentlichen Grünanlage am Neuhofener Berg sind Beispiele für gut gelungene und bei den Nutzer*innen beliebte Kletterangebote. In den öffentlichen Grünflächen des Prinz-Eugen-Parks ist aktuell ein weiteres, größeres Kletterangebot in der baulichen Umsetzung.Die Ausstattung eines Spielplatzes wird immer maßgeblich durch die Wünsche der Kinder und Jugendlichen bestimmt, die im Rahmen von Beteiligungsverfahren bei der Neuplanung und Umgestaltung von Spielplätzen eingebunden werden. Wenn im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren
Boulderangebote gewünscht werden, erfolgt auch eine Umsetzung, sofern die örtlichen Verhältnisse dies zulassen.
Entsprechend der vorausgegangenen Ausführungen ist die Schaffung eines Boulder- und Kletterangebotes bereits jetzt Option bei der Planung eines neuen oder zu sanierenden Spielplatzes, über welche im Rahmen der vorlaufenden Kinder- und Jugendbeteiligungen die Nutzer*innen selbst entscheiden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.