Ist ein Durchstich der Halserspitzstraße nach 32 Jahren plötzlich nötig?
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Rathaus Umschau 142 / 2021, veröffentlicht am 28.07.2021
Ist ein Durchstich der Halserspitzstraße nach 32 Jahren plötzlich nötig?
Anfrage Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (CSU-Fraktion) vom 19.1.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 19.1.2021 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Im Jahr 1989 wurde mit dem Bebauungsplan 1248a ein Durchstich zwischen dem westlichen und dem östlichen Teil der Halserspitzstraße in Berg am Laim festgesetzt, der seitdem nicht weiterverfolgt und realisiert wurde. Beide Teilstücke der Halserspitzstraße dienen lediglich der Verkehrserschließung für wenige direkte Anlieger. Das östliche Teilstück der Halserspitzstraße liegt zudem in einem verkehrsberuhigten Bereich und ist oftmals Spielfläche für Kinder.
Da die Verbindung der beiden Straßenteile in den letzten 32 Jahren nicht realisiert wurde, ist sie offenbar verkehrlich nicht erforderlich. Aktuell wurden jedoch sehr konkrete Planungen des Baureferats und des Referats für Bildung und Sport bekannt, diesen Durchstich im Zuge des Neubaus einer Kinderkrippe zu realisieren.“
Für die gewährten Fristverlängerungen bedanke ich mich bei Ihnen.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welchen Mehrwert erhofft sich die Stadtverwaltung nun plötzlich von einer Realisierung des 40 Meter langen Durchstichs der Halserspitzstraße?
Antwort:
Um den vorhandenen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere an Krippenplätzen, in Berg am Laim decken zu können, ist der Neubau einer Kinderkrippe am Standort Halserspitzstraße angedacht. Derzeit werden zwei Varianten diskutiert. Eine Variante sieht die Realisierung einer fünfgruppigen Einrichtung (60 Betreuungsplätze), die andere eine dreigruppige Einrichtung (36 Betreuungsplätze) vor. Ein geordneter Bring- und Holverkehr ist ein wesentlicher Aspekt im Betriebsablauf einer Kindertagesstätte. Derzeit stellt die Halserspitzstraße sowohl von Osten als auch von Westen kommend eine Sackgasse dar, an deren jeweiligen Enden keine ausreichenden Wendemöglichkeiten für Kraftfahrzeuge, z.B. durch einen Wendehammer, vorhanden sind. Vielmehr endet aktuell der westliche Teil der Sackgasse im Bereich einer Tiefgaragenzufahrt eines Mehrfamilienhauses. Der östliche Teil der Sackgasse ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgestaltet. Hinzu kommt, dass die Straßenbreite auf beiden Seiten lediglich ca. vier Meter beträgt und hierdurch bedingt kein Begegnungsverkehr mit sich entgegenkommenden Fahrzeugen auf der Fahrbahn möglich ist. Diese Situation lässt eine verträgliche Abwicklung des zu erwartenden, wenngleich geringen, motorisierten Bring- und Holverkehrs sowie des Lieferverkehrs der geplanten Kindertageseinrichtung nicht zu. Der gemäß Bebauungsplan Nr. 1248a festgesetzte Durchstich der Halserspitzstraße erscheint hierbei als eine sinnvolle Möglichkeit, einen geordneten Bring- und Holverkehr zu gewährleisten.
Frage 2:
Welche verkehrlichen Mehrbelastungen für die direkten Anlieger sind zu erwarten?
Antwort:
Die geplante Kinderkrippe soll den Krippenplatzbedarf der näheren Umgebung decken. Aus diesem Grund ist zu erwarten, dass der Bring- und Holverkehr größtenteils ohne motorisierte Fahrzeuge abgewickelt wird. Für den Betrieb der Einrichtung entstehen zwei Stellplätze sowie für die Abwicklung des Bring- und Holverkehrs entsprechende Haltemöglichkeiten. Neben dem Bring- und Holverkehr sind Fahrten im Rahmen des Lieferverkehrs der Einrichtung zu erwarten. Bei diesen Fahrten handelt es sich v.a. um die mehrmals in der Woche stattfindende Anlieferung der Speisen und um die turnusmäßige Müllentsorgung.
Frage 3:
Wie hoch wären die voraussichtlichen Baukosten für den Neubau des Straßenstücks?
Antwort:
Die Kosten für den Straßendurchstich können erst mit konkreter Planung benannt werden.
Frage 4:
Gab es in den letzten Jahren nennenswerte Beschwerden seitens der Anwohner wegen schlechter Erreichbarkeit?
Antwort:
Dem Referat für Bildung und Sport sind keine derartigen Beschwerden bekannt.
Frage 5:
Wie viele Bestandsbäume könnten im Vergleich zur jetzigen Planung mehr erhalten werden, wenn auf den Durchstich verzichtet werden würde?
Antwort:
Im Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie befinden sich acht Bäume, darunter sechs, die der Baumschutzverordnung zuzuordnen sind. Davon sind drei Bäume, die der Baumschutzverordnung unterliegen, nach aktuell durchgeführter Sichtprüfung durch das Planungsreferat HA II Grünplanung wegen bereits vorhandener Schäden nicht erhaltenswert.
Frage 6:
Könnte die verkehrliche Erschließung auch deutlich einfacher und gerade in Zeiten knapper Finanzen kostengünstiger erfolgen, zum Beispiel durch die Schaffung von Haltemöglichkeiten an den beiden bisherigen Straßenenden?
Antwort:
Für eine gesicherte Erschließung der Grundstücke ist laut Aussage des Referates für Stadtplanung und Bauordnung der Straßendurchstich gemäß Bebauungsplan Nr. 1248a herzustellen. Für die Kinderkrippe ist ein reibungsloser Liefer-, sowie Bring- und Holverkehr sicherzustellen. Am Ende der Stichstraßen sind aktuell keine Stellplätze vorhanden, weil die Flächen für das Rangieren der Autos benötigt werden.
Die bei der Lokalbaukommission eingereichten Vorbescheide sind mit einem Zufahrts- und Wendebereich auf dem städtischen Grundstück geplant. Ob dies als funktionierende Erschließung ausreicht oder ob ggf. ein Wendehammer erforderlich ist, wird abschließend noch geprüft. Aus der Erfahrung mit Kindertagesstätten in Sackgassenstraßen heraus, spricht sich die Lokalbaukommission auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1248a für die Durchführung der Straße aus, um eine dauerhafte verkehrliche Erschließung für die Kindertagesstätte zu sichern.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit ausreichend beantworten konnte.