UN-Behindertenrechtskonvention: Bilanz der Münchner Maßnahmen Archiv
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Rathaus Umschau 142 / 2021, veröffentlicht am 28.07.2021
Mit dem internationalen Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2008 gilt auch für Deutschland seit ihrer Ratifizierung im Jahr 2009 die Verpflichtung aller staatlichen Stellen, diese Konvention umzusetzen. Ziel der Konvention ist der volle und gleichberechtigte Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat daraufhin in den Jahren 2013 und 2019 jeweils eigene Aktionspläne mit gezielten Maßnahmen beschlossen, um die Umsetzung der Konvention zu manifestieren.
Das Sozialreferat zieht nun Bilanz: Acht Jahre nach Verabschiedung des ersten und zwei Jahre nach Verabschiedung des zweiten Aktionsplans hat die Landeshauptstadt München insgesamt bereits 47 der 81 Projekte und Maßnahmen erfolgreich umgesetzt (davon 80 Prozent aus dem ersten Aktionsplan). Die Maßnahmen umfassen sehr unterschiedliche Handlungsfelder und betreffen beispielsweise Bildung, Arbeitswelt, Mobilität, Wohnen und Gewaltschutz. Auch neben den Projekten dieser beiden Aktionspläne entfalten die städtischen Referate viele Aktivitäten, um Barrierefreiheit und Inklusion zu forcieren.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Um die Rechte und Freiheiten von Menschen mit Behinderungen zu sichern, arbeiten Stadtverwaltung, Behindertenbeirat und der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte Hand in Hand. Wir haben bereits große Fortschritte erzielt. In Zukunft wollen wir noch weiter an diesem wichtigen Thema arbeiten und deshalb bis spätestens 2025 einen dritten Aktionsplan auflegen.“
Das Wahlamt hat beispielsweise bereits für die Kommunalwahl im Jahr 2020 die Wahlunterlagen in leicht verständlicher Sprache gestaltet und plant dies auch für die anstehende Bundestagswahl. Für gehörlose Menschen wurde zusätzlich ein Angebot in Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt.
Mädchen und Frauen mit Behinderungen sind besonders von Diskriminierung und Übergriffen bedroht. Anfang 2021 wurden deswegen Beratungsstellen, Selbstbehauptungsangebote und Treffpunkte eingerichtet, um den Schutz zu verstärken. Der Stadtrat stellt dafür rund 430.000 Euro jährlich bereit.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Partizipation wie alle anderen. Inklusion und der Abbau jeglicher Barrieren bleibt eine Aufgabe, der sich das Sozialreferat in besonderem Maß verpflichtet fühlt.“
Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. Beeinträchtigung erleben oft Situationen, in denen sie sich in ihren Grundrechten eingeschränkt und nicht ausreichend verstanden sehen. Vor diesem Hintergrund haben der Verein Münchner Psychiatrie-Erfahrene e.V. (MüPE), die Aktionsgemeinschaft der Angehörigen psychisch Kranker (ApK) und das Netzwerk Psychiatrie München e.V. zwei psychiatrische Beschwerdestellen gegründet, die ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot unbürokratisch und niederschwellig durch Peers gestalten. Um diese unabhängigen, ehrenamtlich arbeitenden Beschwerdestellen zu stärken, werden drei geringfügig beschäftigte Verwaltungskräfte sowie eine juristische Fachberatung bezuschusst. Die Kosten liegen bei 37.000 Euro jährlich.
Der Stadtratsbericht mit allen umgesetzten Maßnahmen zu den beiden Aktionsplänen im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention ist nachzulesen unter https://t1p.de/ris-6519515.