München testet – Öffentliche Flächen für Corona-Tests freigeben
Antrag Stadtrat Hans Hammer (CSU-Fraktion) vom 22.4.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München privaten Anbietern das Aufstellen von Zelten zur Durchführung von Corona-Tests an zentralen Stellen im öffentlichen Raum genehmigt oder Flächen in städtischen Gebäuden zur Erweiterung der Testkapazitäten in der Stadt zur Verfügung stellt. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Zu Ihrem Antrag vom 22.4.2021 können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Hintergrund Ihres Antrags war, im Falle von schrittweisen Öffnungen in Kombination mit einer erweiterten Teststrategie oder der Erlaubnis als sog. Modellstadt zu fungieren, genügend Testkapazitäten vorweisen zu können.
Ursprünglich sollten in Bayern ab 12. April in acht Modellstädten mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept für die Dauer von 14 Tagen einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung insbesondere eines konsequenten Testregimes zu untersuchen.
Bereits Ende März wurde allerdings bekannt, dass München nicht zu den Modellregionen gehören würde, da nur Städte oder Landkreise mit einer Einwohnerzahl zwischen 11.000 und 100.000 teilnehmen sollten. Anfang April wurden die Öffnungs-Modellprojekte dann zunächst aufgrund steigender Inzidenzzahlen und im Weiteren wegen der Einführung der sog. „Bundesnotbremse“ verschoben bzw. nicht realisiert. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde eine automatische, bundesweit einheitliche Corona-„Notbremse“ ab einer Inzidenz über 100 eingeführt.
Das Gesundheitsreferat (GSR) der Landeshauptstadt München konnte unabhängig von dieser Entwicklung bereits Ende April auf ein dichtes Netz privat betriebener Schnellteststellen verweisen, die kostenlose „Bürgertestungen“ gemäß § 4a TestV für alle angeboten haben. Diese wurden zunächst vom Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München und seit Anfang Mai vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beauftragt. Hinzu kamen ferner noch die beauftragten Apotheken, ohne Beauftragung arbeitende private Schnellteststellen (in der Regel mit kostenpflichtigen Tests) sowie das seit 3.5.2021 betriebene kommunaleSchnelltestzentrum auf der Theresienwiese. Darüber hinaus boten verschiedene Teststellenbetreiber auch Testungen unmittelbar vor Betrieben an, bspw. Baumärkte.
Zu den Hochzeiten der durchgeführten Schnelltestungen gab es im Stadtgebiet München 241 Teststationen. Kostenlose Testungen waren und sind nach wie vor in großem Umfang im gesamten Stadtgebiet möglich. Auch wenn das Gesundheitsreferat den Betreiber*innen keine Vorgaben machen kann, wo die Teststellen betrieben werden, hat die Erfahrung zudem gezeigt, dass die Betreiber*innen Standorte von Konkurrenten berücksichtigten und sich entsprechend andere Standorte suchen. Insofern sind die Teststellen auch ausreichend über das gesamte Stadtgebiet verteilt, auch wenn sich naturgemäß im Innenstadtbereich eine größere Anzahl von Testangeboten befindet. Dies kann auf http://www.testen-muenchen.de grafisch ansprechend nachvollzogen werden.
Eine Notwendigkeit, öffentliche Flächen oder städtische Gebäude zur Erweiterung der Testkapazitäten zur Verfügung zu stellen, hat aus Sicht des Gesundheitsreferats nicht bestanden und besteht auch derzeit nicht. Weder war der Bedarf vorhanden, noch war es erforderlich insofern proaktiv auf die Betreiber*innen zuzugehen. Lediglich in Einzelfällen haben Betreiber dem GSR gegenüber überhaupt Interesse an entsprechenden Flächen bekundet.
Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass der Bedarf an Schnelltests aufgrund der niedrigen Inzidenzzahlen, der steigenden Zahl vollständig Geimpfter und der gelockerten Infektionsschutzregeln deutlich abgenommen hat. Im Stadtgebiet München werden derzeit (Stand 6.7.2021) noch 149 private Schnellteststellen betrieben. Die dort vorhandenen Kapazitäten (täglich: 83.132 – Stand: 6.7.2021) werden bei weitem nicht ausgeschöpft (tatsächlicher Abruf tägl. Durchschnitt: 7.717 – Stand: 6.7.2021).
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.